„Jetzt spricht der Historiker. Presseartikel von Klaus D. Grote im Oranienburger Generalanzeiger vom 11./12.2021, S. 3

ORANIENBURG Sonnabend/Sonntag, 11./12. Dezember 2021
Nach der Veröffentlichung eines
Gutachtens über Gisela Gneist reißt die Kritik
an der Benennung einer Straße nach ihr in
Oranienburg nicht ab. Jetzt äußert sich der
frühere Gedenkstättenleiter Günter Morsch.
Von Klaus D. Grote

Im Streit um die Benennung einer
Straße im Baugebiet am Aderluch
nach Gisela Gneist hat sich jetzt
der Historiker und frühere Stiftungsdirektor
Günter Morsch zu
Wort gemeldet. In einem Brief an
Bürgermeister Alexander Laesicke (parteilos)
und an die Stadtverordnetenversammlung
weist Morsch Behauptungen
der Union der Opferverbände kommunistischer
Gewaltherrschaft (UOKG) zurück.
Im Gespräch mit der Redaktion
geht Morsch zudem auf seine persönlichen
Auseinandersetzungen mit der 2007
verstorbenen Gisela Gneist ein, die Vorsitzende
der Arbeitsgemeinschaft (AG)
Lager Sachsenhausen war.
Wie berichtet, hatte die UOKG auf ein
im Auftrag der Gedenkstätte Sachsenhausen
vom Institut für Zeitgeschichte
München-Berlin erstelltes Gutachten
über Gisela Gneist reagiert. Der frühere
CDU-Landtagsabgeordnete und
UOKG-Vorsitzende Dieter Dombrowski
erkennt in dem Gutachten keine Gründe,
von der Gisela-Gneist-Straße abzurücken
und bittet Bürgermeister und
Stadtverordnete am Namen festzuhalten.
Außerdem erklärt Dombrowski, es sei
„kein Sakrileg“, sich wie Gneist kritisch
mit Günter Morsch auseinanderzusetzen.
„Herr Professor Morsch musste sich
während seiner aktiven Zeit als Leiter der
Gedenkstätte Sachsenhausen auch im
Kulturausschuss des Landtages kritischen
Fragen stellen, weil er die Opfer
des sowjetischen Speziallagers von 1945-
1950 nicht ausreichend in Gedenken und
Aufarbeitung miteinbezogen hatte“,
schrieb Dombrowski.
Morsch weist dies entschieden zurück
und verweist auf einen Konsens, den er
mit der damaligen CDU-Vorsitzenden
und Kulturministerin Johanna Wanka, die
auch Vorsitzende des Stiftungsrates der
Gedenkstättenstiftung war, in Bezug auf
die Gedenkstättenarbeit gehabt habe.
Auch bei zahlreichen Besuchen von
CDU-Abgeordneten in der Gedenkstätte
habe es selten kritische Nachfragen
gegeben. „Ganz überwiegend drückten
sie dabei ihr Lob und ihre Anerkennung
für die Arbeit der Gedenkstätte gerade
auch im Umgang der Stiftung mit der
zweifachen Vergangenheit Sachsenhausens
aus“, schreibt Morsch.
Der Historiker verweist zudem auf einen
von ihm und Ines Reich 2005 veröffentlichten
Text, der auch im Museum über
die Speziallager zu lesen ist. Darin heißt
es: „Mindestens 12.000 Menschen starben
zwischen 1945 und 1950 an Hunger,
Krankheiten und Seuchen in diesem Lager,
in dem neues Leid und Unrecht geschah,
das selbst vor dem Hintergrund
der Völker- und Kriegsverbrechen des
Nationalsozialismus nicht zu rechtfertigen
ist. In Sachsenhausen, wo auf das Nationalsozialistische
Konzentrationslager
das sowjetische Speziallager folgte, darf
das eine durch das andere weder relativiert
noch bagatellisiert werden.“ Gisela
Gneist habe bei der Eröffnung des Museums
für die Speziallager gegen die Ausstellung
demonstriert, so Morsch.
Wichtig sind diese Erklärungen auch
deshalb, weil Gisela Gneist Morsch wiederholt
vorgeworfen hatte, die Opfer des
Speziallagers nicht ausreichend zu würdigen.
Sie unterstellte ihm auch, diese als
„Opfer zweiter und dritter Klasse“ bezeichnet
zu haben. Weil Gneist trotz der
Aufforderung von Morsch zur Unterlassung
diese Behauptung wiederholte, verklagte
er die AG auf Unterlassung. Das
Gericht habe ihm damals Recht gegeben,
so Morsch. Die AG hätte bei Wiederholung
eine hohe sechsstellige Strafe zahlen
müssen. Die damalige Ministerin
Johanna Wanka habe ihn danach darum
gebeten, von weiteren Klagen gegen unwahre
Aussagen und Verleumdungen
der AG abzusehen, berichtet Morsch.
Es sei dann zu einem Gespräch zwischen
ihm und der AG gekommen, bei
dem der frühere Thüringer Ministerpräsident
Bernhard Vogel als Vermittler
auftrat.
Anders als unter ihren beiden
Vorgängern sei unter dem Vorsitz
von Gisela Gneist ein konstruktiver
Dialog mit der Lagergemeinschaft
nur schwer möglich gewesen, sagt
Morsch. Das habe sich mit der
Wahl des heutigen Vorsitzenden
wieder normalisiert. Die AG
habe das Leid der KZ-Häftlinge
relativiert sowie die Existenz
der Gaskammer in Sachsenhausen
bestritten und sich dabei
auf Aussagen eines ehemaligen
SS-Offiziers berufen, der auch
die Ermordung von mehr als
10.000 sowjetischen Häftlingen
geleugnet habe, so Morsch.
Selbst eine Schilderung, wonach
während des Todesmarsches viele
KZ-Häftlinge unter Kälte und Regen litten,
habe Gneist abgestritten. Es sei damals
sonnig und warm gewesen, habe sie
behauptet. Mit dem archivierten Wetterbericht
der Roten Armee habe er die Darstellung
der Gedenkstätte belegen
können.
„Die AG hat immer wieder versucht,
die Verbrechen der Nationalsozialisten
in Sachsenhausen zu relativieren“,
sagt der frühere Stiftungsdirektor
und Gedenkstättenleiter.
„Gleichzeitig unterstellte sie, die Gedenkstätte
verschweige die Existenz
von Massengräbern der Speziallager,
da sie entgegen wissenschaftlicher
Forschungen an völlig überhöhten
Totenzahlen festhielt“, so Morsch.
„Selbst die großflächigen Grabungen
und Bodenuntersuchungen von Archäologen
konnten die AG nicht
überzeugen.“ Quasi im Gegenzug, so
Morsch, bezeichnete die AG die von
der Gedenkstätte vorgelegten Schätzungen
über die Anzahl der Ermordeten
und Verstorbenen im Konzentrationslager
Sachsenhausen als grobe
Übertreibungen.
Schließlich wollte die Lagergemeinschaft
1996 ihren „Lagerkameraden“,
den Euthanasiearzt Hans Heinze,
anlässlich dessen 101. Geburtstages
ehren. Heinze war in der NS-Zeit
in der Landesheilanstalt Brandenburg-
Görden mitverantwortlich für
die Ermordung von kranken und behinderten
Menschen. Dort wurden
unter Heinze allein mehr als 100 Kinder
durch Giftgas erstickt und ihre
Gehirne an ein Forschungsinstitut in
Berlin versendet. Gisela Gneist habe sich
von der geplanten Ehrung für Heinze
trotz seiner Bitten nie öffentlich distanziert,
sagt Günter Morsch.
Die frühere Vorsitzende der Lagergemeinschaft
habe die deutsche Gedenkkultur
und ihn persönlich immer wieder
angegriffen. Dies habe mit dazu beigetragen,
dass er zur Zielscheibe von
Rechtsextremisten wurde, erklärt
Morsch. Es habe Mordaufrufe in sozialen
Medien gegeben. „Die AG sah aber
keinen Grund, sich davon öffentlich zu
distanzieren“, so Morsch. Er habe
schließlich sogar auf der Todesliste der
NSU-Terroristen gestanden. „Uwe Bönhardt
hat mich handschriftlich dort eingetragen.“
Auf die Frage, ob er Gisela Gneist für
geeignet als Namensgeberin einer Straße
halte, antwortet Morsch: „Nein, natürlich
nicht.“ Unabhängig von dem
schweren Leid und Unrecht, das Gisela
Gneist in ihrer Lagerhaft von
1945 bis 1950 zweifelsfrei erfahren
und an dem sie wohl bis an ihr
Lebensende sehr gelitten habe,
habe sie die Erinnerungspolitik
der Bundesrepublik und des Landes
Brandenburg „auf hochproblematische
Weise bekämpft“.
Sollte die Stadt an der Gisela-
Gneist-Straße festhalten und
die Rolle der Namensgeberin
ignorieren, „dann droht Oranienburg
in den Augen einer kritischen
Öffentlichkeit im In- und
Ausland das Dachau der
60er-Jahre zu werden“, warnt
Morsch. In Dachau bei München
wurde die KZ-Gedenkstätte
erst 1965 eröffnet.
Davor gab es Bestrebungen,
Spuren des Lagers
zu tilgen und das ehemalige
Krematorium
abzureißen.
Die Kritik an der
Straßenbenennung für
das Neubaugebiet auf
dem Gelände des ehemaligen
KZ-Außenlagers
„Zeppelin“ begann
mit dem Beschluss
im vergangenen
Jahr. Sie setzt sich
nun fort. Die norwegische
Online-Zeitung
Nettavisen titelte nun:
„Nazistraße durch
ehemaliges Konzentrationslager.“

Stellungnahme zum offenen Brief des Vorstandsvorsitzenden der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) Dieter Dombrowski vom 2. Dezember 2021 betr. Straßenbenennung auf dem Gelände des ehemaligen KZ-Außenkommandos „Zeppelin“ nach Gisela Gneist

Betr.: Stellungnahme des vormaligen Direktors der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten (1997-6/2018) zum  Brief des Vorstandsvorsitzenden der UOKG vom 2.12.2021 betr. Straßenbenennung Gisela Gneist

                                                                                         Oranienburg, den 4. Dezember 2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Stadtverordnete,

im Internet wird oben genannter offener Brief des Vorsitzenden der UOKG verbreitet, in dem auch meine Person namentlich in einem, wie ich meine, nicht richtigen Zusammenhang kritisiert wird. Dazu sende ich Ihnen folgende Stellungnahme mit der Bitte zu, diese auch allen Stadtverordneten zukommen zu lassen. Sollten sich daraus Fragen an mich ergeben, so würde ich mich freuen, diese auf die eine oder andere Weise beantworten zu dürfen:                                        

Es ist zweifellos richtig, dass, wie in dem oben genannten Brief angeführt wird,  es“ kein Sakrileg“ war und ist, sich kritisch mit der u. a. vom Stiftungsdirektor verantworteten Erinnerungspolitik  auseinanderzusetzen – und dies gilt nicht nur hinsichtlich der Bewertung der Geschichte der sowjetischen Speziallager. Dabei verschweigt der Vorstand der UOKG bedauerlicherweise aber, dass diese nicht allein vom Stiftungsvorstand, sondern vor allem auch von den Beratungs- und Beschlussgremien der Stiftung konsensual erarbeitet und getragen wurde. Lange Jahre, während derer u. a. das neu errichtete Museum sowjetisches Speziallager eröffnet wurde, stand an der Spitze des von Bund und Land sowie von den Repräsentanten der Opferverbände getragenen Stiftungsrates Kulturministerin Prof. Dr. Johanna Wanka, Mitglied und zeitweise sogar Vorsitzende der brandenburgischen CDU. Der Vorsitzende der UOKG Dieter Dombrowski gehörte seinerzeit  auch zur CDU-Fraktion des Brandenburgischen Landtages. Die Abgeordneten haben über viele Jahre regelmäßig, mindestens einmal jährlich, den Bericht des Stiftungsvorstandes zur Kenntnis genommen. Kritische Nachfragen von Abgeordneten daran hat es dabei höchstens vereinzelt gegeben. Hingegen kamen Abgeordnete, insbesondere  des Kulturausschusses, nicht selten zur Ortsbesichtigung in die Gedenkstätte Sachsenhausen. Ganz überwiegend drückten sie dabei ihr Lob und ihre Anerkennung für die Arbeit der Gedenkstätte gerade auch im Hinblick auf den Umgang der Stiftung mit der zweifachen Vergangenheit Sachsenhausens aus. Der Stiftungsdirektor hatte dazu eine neun Punkte umfassende Erklärung der Leitlinien zum Gedenken an Orten zweifacher Vergangenheit schriftlich vorgelegt, die nicht nur von den beiden Arbeitsgruppen des internationalen Beirats, sondern dezidiert auch vom damaligen Innenminister und CDU-Vorsitzenden Jörg Schönbohm (CDU) gebilligt wurden.

 Leider verschweigt das Anschreiben der UOKG auch , dass sich die „Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945-1950“ (AG)  in ihren Kampagnen gegen die die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten im Allgemeinen und den Stiftungsdirektor im Besonderen – im Sprachgebrauch der AG wurde er als „ultralinker Alt-68-iger“ denunziert –   jedoch auch Methoden der Verleumdung bediente, die von einem ordentlichen Gericht als Lügen enttarnt und im Falle der Wiederholung mit einer hohen, sechsstelligen Geldstrafe sanktioniert wurden. Trotzdem hat sich die AG dieser formellen Rechtsprechung nicht gebeugt, sondern selbst bei offiziellen Anlässen ihre nachweislich falschen Behauptungen wiederholt, weshalb sie teilweise sogar in Publikationen Eingang fanden. Auch hat sich die AG zur Amtszeit von Gisela Gneist trotz vielfacher Bitten des Stiftungsdirektors nicht öffentlich von rechtsextremistischen Aktivitäten im Umfeld der Gedenkstätte Sachsenhausen distanziert, sondern in dieser Zeit eher Kontakte in dieses Milieu gesucht. So hat sich die AG auch nicht gegen Mordaufrufe in den einschlägigen sozialen Medien der Neonazis gewandt, die sich mit Verweis auf Kritik der AG an der Erinnerungspolitik der Stiftung gegen den damaligen Stiftungsdirektor persönlich richteten. Dies gilt nicht weniger für die Gedenkveranstaltung für den Massenmörder und maßgeblichen Gutachter der sogenannten Kindereuthanasie Prof. Heinze. Vielmehr hat die Vorsitzende der AG  in einer öffentlichen Veranstaltung, an der sie gemeinsam mit dem Stiftungsdirektor auf dem Podium teilnahm,  das Gedenken an den Massenmörder Heinze noch nachträglich mit dem Verweis auf seine Rehabilitation durch die russische Staatsanwaltschaft gerechtfertigt. Weitere Beispiel ließen sich leicht ergänzen. Einige wenige davon sind , wie die antisemitischen Ausfälle von Frau Gneist gegenüber dem Stiftungsdirektor, im Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte erwähnt.

Der im letzten Absatz des Briefes formulierte Grundsatz „Auch wenn das NS-Unrecht…als Begründung herangezogen werden.“ – war eine in der Stiftung  sowohl von den Stiftungsgremien als auch von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stets getragene Leitlinie ihrer historischen Bewertung des sowjetischen Speziallagers. Nachzulesen ist eine solche Passage etwa in dem von Günter Morsch und Ines Reich herausgegebenen Band „Sowjetisches Speziallager Nr. 7/Nr. 1 in Sachsenhausen (1945-1950)“, Berlin 2005, S. 49, wo es heißt: „Mindestens 12.000 Menschen starben zwischen 1945 und 1950 an Hunger, Krankheiten und Seuchen in diesem Lager, in dem neues Leid und Unrecht geschah, das selbst vor dem Hintergrund der Völker- und Kriegsverbrechen des Nationalsozialismus nicht zu rechtfertigen ist. In Sachsenhausen, wo auf das Nationalsozialistische Konzentrationslager das sowjetische Speziallager folgte, darf das eine durch das andere weder relativiert noch bagatellisiert werden.“ Dieser Satz ist Teil des einleitenden Museumstextes. Nicht nur in der nach wie vor existierenden Dauerausstellung des Museums, die von Wissenschaft und Öffentlichkeit ganz überwiegend als beispielhaft gelobt wurde, sondern auch in den zahlreichen Reden des damaligen Stiftungsdirektors  finden sich ähnliche Formulierungen. Sie spiegeln den Forschungsstand, wie er in zwei  von der Wissenschaft allgemein als Standartwerke bezeichneten und u. a. auch von Günter Morsch herausgegebenen, dickleibigen Publikationen zur Geschichte der sowjetischen Speziallager veröffentlicht wurde. Auch andere in der Amtszeit von Günter Morsch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gedenkstätte Sachsenhausen publizierte Schriften zur Geschichte der sowjetischen Speziallager in Brandenburg, werden nach wie vor als Grundlagenwerke verlegt.

Spätestens mit der Wahl von Dieter Dombrowski  2015 zum Vorstandsvorsitzenden der UOKG und  eines neuen Vorsitzenden der AG begann nach schwierigen Jahren der Zusammenarbeit in der Amtszeit von Frau Gneist eine erneute Phase des Dialogs mit der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten. Konstruktive Lösungen wurden gemeinsam gesucht und erreicht;  polemische und verleumderische Angriffe auf Wissenschaftler und Gedenkstättenmitarbeiter seitens einzelner Verbände  der UOKG , wie die von einem Gericht verurteilten tätlichen Angriffe eines Repräsentanten der UOKG auf die Leiterin der Gedenkstätte  Potsdam-Leistikowstraße, gehören zunehmend der Vergangenheit an. Dieser erfolgversprechende und kooperative Weg sollte weiter verfolgt werden. Dazu gehört aber auch, dass sich die Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft von revisionistischen, rechtsradikalen, antisemitischen  und verleumderischen Angriffen und Tendenzen der Vergangenheit endlich öffentlich und ehrlich distanzieren.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Günter Morsch