Garant für Kontinuität im Wandel: Thomas Lutz

Garant für Kontinuität im Wandel: Thomas Lutz als Ratgeber und Vorsitzender des Internationalen Beirats der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten 1991-2018

in: 30 Jahre Gedenkstättenreferat der Stiftung Topographie des Terrors, Gedenkstättenrundbrief Nr. 210, 7/2023, S. 64-73

Günter Morsch

Am 30. Januar 1993 gründete die Landesregierung Brandenburg auf der Grundlage eines im Potsdamer Landtag beschlossenen Gesetzes per Verordnung die „rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts ‚Brandenburgische Gedenkstäten‘“(StBG).[1] Sie war die erste rechtlich selbständige Gedenkstättenstiftung der nur gut zwei Jahre zuvor vereinten Bundesrepublik Deutschland. Als Vorbild und Vorläufer kann die vom Land Berlin 1992 errichtete und von ihrem ersten Direktor Reinhard Rürup maßbeglich initiierte und konzipierte „Stiftung Topographie des Terrors“ gelten. Das am Ort der verschiedenen zentralen SS-Dienststellen zunächst provisorisch entstandene Dokumentationszentrum wurde jedoch genauso wie die kurz nach der Brandenburger Einrichtungsverordnung in Thüringen gegründete „Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora“ erst sehr viele Jahre später als rechtsfähige Stiftungen von den jeweiligen Landesregierungen in die Selbständigkeit entlassen. Die in 15 Paragraphen gegossenen maßgeblichen Grundzüge und Prinzipien der brandenburgischen „Stiftungssatzung“ haben die weitere Entwicklung der großen Gedenkstätten in den verschiedenen Bundesländern zweifellos ganz maßgeblich beeinflusst. Fast alle in den folgenden Jahren von den Ländern mit Bundesbeteiligung neu gegründeten Gedenkstättenstiftungen übernahmen zu einem großen Teil die in diesen Paragraphen niedergelegten Strukturprinzipien und Aufgabenbeschreibungen. Dabei lassen sich aus den jeweiligen Abänderungen interessante Aufschlüsse über die geschichtspolitischen Besonderheiten der einzelnen Bundesländer herauslesen. Zuletzt verabschiedete im November 2019 nach jahrelangem Zögern die Hamburger Bürgerschaft das vom Senat vorgelegte Gesetz über die „Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen“. Auch in diesem Text lassen sich leicht wichtige Grundsätze und Ordnungsregeln der brandenburgischen Stiftungsverordnung bis in einzelne Formulierungen hinein wiederfinden.[2]

Die fast drei Jahrzehnte, die seit dem Paradigmenwechsel in der Erinnerungskultur nach der deutschen Einheit vergangen sind, waren mit Debatten und Diskussionen, mit Aufbrüchen und Anfängen, mit Konflikten und Kämpfen sowie mit Verlusten und Veränderungen prall gefüllt. Geschichte scheint sich zeitweilig eine Atempause zu nehmen und dann beschleunigt sie sich plötzlich in einem Atem beraubenden Tempo, bei dem wir, die wir doch als Subjekte die Akteure der Zeitverläufe sind oder zumindest sein sollten, uns eher wie in einem Strudel mitgerissen fühlen. Eine solche Zeit ungeheurer Beschleunigung und Verdichtung haben auch die in der StBG zusammengeschlossenen Gedenkstätten in Brandenburg/Havel, Ravensbrück und Sachsenhausen mit ihrer Außenstelle im Belower Wald erlebt. Blickt man allerdings auf die Entwicklung dieser Jahre zurück, so erstaunt eher die Kontinuität und Beharrlichkeit, in denen die Gedenkstättenstiftung trotz ständiger neuer Herausforderungen den grundlegenden und umfassenden Wandel von den Mahn- und Gedenkstätten der DDR hin zu modernen zeithistorischen Museen mit besonderen humanitären und bildungspolitischen Aufgaben bewältigen konnte.

In solchen Zeiten stürmischen Wandels ist es neben festen Grundsätzen, vorausschauenden, nachhaltigen Konzeptionen und belastbaren Strukturen vor allem das auch über längere Phasen und Brüche hinweg beharrliche Wirken von Personen, das unter den wechselnden Umständen von Krisen und Erfolgen Kontinuität zu erreichen vermag. Ein solch wichtiger Garant für Kontinuität im Wandel war für die Einrichtungen der StBG Thomas Lutz. Schon als Mitglied der 1991 von der Brandenburgischen Landesregierung einberufenen Expertengruppe war der Gedenkstättenreferent der „Stiftung Topographie des Terrors“ an der Erarbeitung eines umfangreichen Gutachtens beteiligt. Darin ging es um nichts weniger als um Empfehlungen zur umfassenden Neukonzeption der brandenburgischen Gedenkstätten. Unter dem Vorsitz des Bochumer Historikers Bernd Faulenbauch berieten sieben Experten aus unterschiedlichen Fachgebieten auf der Grundlage einer kritischen Aufarbeitung der Rolle des Antifaschismus und der Mahn- und Gedenkstätten in der DDR über die Modernisierung, Neukonzeption und Umgestaltung der ehemaligen Nationalen Mahn- und Gedenkstätten im neu gegründeten Bundesland Brandenburg. Für die Berufung von Thomas Lutz in die Brandenburgische Expertenkommission sprach vor allem seine damals schon herausragende Kenntnis der nationalen und internationalen Gedenkstätten, das Vertrauen, das er durch seine Tätigkeit bei den Organisationen der Überlebenden erworben hatte sowie seine profunde Expertise insbesondere im Bereich der Gedenkstättenpädagogik.

Nicht als Gedenkstättenreferent, sondern als offizieller Vertreter der gerade auch im Ausland anerkannten „Aktion Sühnezeichen“ wählten die im Herbst 1993 von den Organisationen der Überlebenden und den Betroffenenverbänden delegierten fast 20 Mitglieder des Internationalen Beirates Thomas Lutz auf ihrer ersten Sitzung einstimmig zu ihrem Vorsitzenden. In dieser wichtigen Funktion trug der Vorsitzende des Internationalen Beirates, der zumeist in zwei Arbeitskommissionen tagte, die Stimmen und Voten der Überlebenden des NS-Terrors ebenso wie der Opfer der sowjetischen Geheimpolizei und der SED-Diktatur in den Stiftungsrat. Als einer von sieben voll stimmberechtigten Mitgliedern entschied der Beiratsvorsitzende in diesem Gremium über grundsätzliche Fragen der Stiftungsentwicklung, wie vor allem über Fragen des Haushaltes, der Organisation und Personalausstattung. Zusammen mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland, vertreten durch seinen Präsidenten Ignatz Bubis und den Gedenkstättenreferenten Peter Fischer, und dem Vorsitzenden der Fachkommission Bernd Faulenbach sah sich der Beiratsvorsitzende nicht selten in die Rolle gedrängt, die berechtigten Anliegen der Gedenkstätten gegenüber den finanziellen und politisch motivierten Bedenken und Einwänden der Beauftragten von Land und Bund, an ihrer Spitze die jeweiligen brandenburgischen Kulturministerinnen und Kulturminister, nachdrücklich zu unterstützen. In einer Zeit, in der relativ große Finanzmittel zur Restauration und Umgestaltung der historisch-authentischen Gelände mit zahlreichen, teilweise im Verfall begriffenen denkmalgeschützten Gebäuden dringend erforderlich waren, während zugleich die kontinuierliche Schrumpfung der staatlichen Ausgaben von maßgeblichen Teilen der Politik schon aus Gründen volkswirtschaftlicher Dogmatik angestrebt wurde, galt es allerdings auch vielfältige Konfliktlagen und Konfrontationen auszuhalten und durchzustehen. Wie sehr auch die Mitglieder des Internationalen Beirates ihrem Vorsitzenden sein konsequentes Eintreten für die Belange der Opferverbände und der Gedenkstätten, seine Beharrungskraft, seine Argumentationsstärke und sein diplomatisches Geschick schätzten, lässt sich allein schon aus der regelmäßigen, alle vier Jahre vorgenommenen und einmütigen Wiederwahl von Thomas Lutz in den fast drei Jahrzehnten seit 1993 erschließen.

Dabei konnte von Zusammenhalt und Einigkeit der Opfer- und Betroffenenverbände untereinander sowie von Vertrauen in die neuen Gedenkstättenleitungen vor Beginn der Stiftungsgründung keine Rede sein. Die durch die friedliche Revolution bewirkten politischen und erinnerungskulturellen Friktionen und Konfrontationen hatten auch die Mahn- und Gedenkstätten erfasst. Deren Praxis des instrumentalisierten Antifaschismus schlug zu Recht heftige Kritik und Forderungen nach sofortigen Änderungen entgegen. Das nicht immer sensible Verhalten der 1989/90 neu eingesetzten Kulturverwaltungen sowie der kommissarischen Gedenkstättenleitungen verschärfte die Konflikte. Misstrauen auf allen Seiten machte sich breit und führte zu heftigen gegenseitigen Angriffen und Vorwürfen, die in Einzelfällen auch physisch ausgetragen wurden. Von heute aus betrachtet sollte man die damaligen erregten Proteste, die die NS-Opferverbände ebenso wie große Teile der Öffentlichkeit erfassten, vor dem Hintergrund des Zusammenbruchs eines alle Staaten des ehemaligen Warschauer Pakts erfassenden Systemwechsels bewerten. Denn die „Tempel des Antifaschismus“ spielten eine wichtige Rolle bei der Legitimierung der DDR-Diktatur. Trotzdem gab es in den ersten Jahren des Übergangs eine Vielzahl von verstörenden Aktivitäten, Maßnahmen, Reden und Veröffentlichungen, die nicht nur die Überlebenden des NS-Terrors teilweise in höchste Erregung oder Depression trieben. Dazu zählten zum Beispiel der sogenannte Supermarkt-Skandal in Ravensbrück, die Umbenennung von Straßen und Schulen im Umfeld der Gedenkstätten, die nach Mordopfern der Nationalsozialisten benannt waren oder die politisch motivierte Schließung von Museen und Ausstellungen. Für nicht wenige Überlebende des NS-Terrors und ihre Angehörigen verdichteten sich alle diese Anzeichen zu einem vermeintlichen „Generalangriff“ auf die Mahn- und Gedenkstätten. Als schließlich Antisemiten und Rechtsextremisten im September 1992 nach dem Besuch des israelischen Ministerpräsidenten Jitzchak Rabin einen Brandanschlag auf die sogenannten jüdischen Baracken in Sachsenhausen verübten und dabei nicht nur großen materiellen, sondern auch politischen Schaden anrichteten, schienen sich für viele kritische Beobachter des Prozesses der deutschen Einheit ihre Befürchtungen zu bewahrheiten. Als Folge der Vertrauenskrise zogen Überlebende und ihre Familien ihre Artefakte und Dokumente aus den Archiven der Mahn- und Gedenkstätten ab, andere kehrten den Einrichtungen ihre Rücken zu und boykottierten sogar die Veranstaltungen zu den Jahrestagen der Befreiung.

Auch die sorgfältig erarbeiteten, intensiv recherchierten und differenziert argumentierenden, relativ umfangreichen Empfehlungen der Expertenkommission zur Neukonzeption der brandenburgischen Gedenkstätten, in denen vermutlich Thomas Lutz vor allem die Teile zur Neukonzeption der Gedenkstättenpädagogik maßgeblich beeinflusste,[3] stießen zunächst bei einem Großteil der Verbände auf heftigen Widerspruch. Der spätere Direktor der „Stiftung Topographie des Terrors“ Andreas Nachama sprach sicherlich nicht nur für sich, als er auf dem nach der Vorlage der Empfehlungen im März 1992 veranstalteten Colloquium den Programmverantwortlichen das „Misstrauen“ aussprach. Ein Dialog mit den Verfolgtenverbänden, so führte er aus, sei überhaupt nicht angestrebt worden und die Veranstaltung habe nur „Alibicharakter“.[4] Hauptsächlich aber kritisierte er die Empfehlungen der Kommission zum Umgang mit der zweifachen Vergangenheit in Sachsenhausen, als Konzentrationslager und als sowjetisches Speziallager. Wenn man deren Vorschlägen folgen wolle, sei es besser, „alle Anlagen zu schleifen und einen Gedenkhain anzulegen.“[5] Die von Nachama und anderen Vertretern der NS-Opfer, wie der Sprecherin der VVN-BdA Rosel Vadehra-Jonas, geäußerten Befürchtungen, dass es in den Brandenburgischen Gedenkstätten, insbesondere in Sachsenhausen, zu einer undifferenzierten Vermengung der beiden historischen Phasen vor und nach 1945 und damit zu einer Relativierung der NS-Verbrechen kommen könnte, waren im Hinblick auf die allgemeine politische Entwicklung in Deutschland und in Europa nicht unbegründet. Selbst das Europa-Parlament wandte sich deshalb mit einer entsprechenden Ermahnung an die internationale Öffentlichkeit.[6] Die Empfehlungen der Expertenkommission aber richteten sich eher im Gegenteil gegen solche Tendenzen, „braune“ und „rote“ Diktaturen, wie Nationalsozialismus und SBZ/DDR gelegentlich bezeichnet wurden, gleichzusetzen.

Vertreter der kommunistischen Opferverbände reklamierten zugleich energisch eine gleichwertige Berücksichtigung ihrer Leiden. „Opfer erster“ und „zweiter Klasse“, so ihre moralisch zweifellos berechtigten Appelle, dürfe es nicht geben. Doch viele ihrer Vorstellungen zur Zukunft der brandenburgischen Gedenkstätten gingen weit darüber hinaus. Im Sinne einer Publikation des späteren Vorsitzenden der „Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft“ (UOKG) und Überlebenden des sowjetischen Speziallagers Buchenwald Gerhart Finn[7] verlangten sie ein einheitliches Museum in Sachsenhausen, in dem „unter einem Dach“ über die Geschichte zwischen 1936 und 1950 informiert werden sollte, da es nur ein Konzentrationslager gegeben hätte.

Die in den Empfehlungen der Expertenkommission ausgeführte, später nach ihrem Vorsitzenden benannte „Faulenbach-Formel“ [8] löste zwar die unterschiedlichen historischen Einschätzungen über den Charakter der sowjetischen Speziallager nicht auf, aber sie trug dazu bei, einen Boykott der neu zu gründenden Gedenkstättenstiftung durch Opferverbände zu verhindern und bot eine Plattform für Verständigung und Gespräche. Erst danach aber kamen „die Mühen der Ebenen“ und diese zu bewältigen, war neben den Vertretern der Gedenkstättenstiftung eine der Hauptaufgaben, vor allem auch von Thomas Lutz. Laut Einrichtungsverordnung nämlich vertrat der Beiratsvorsitzende alle in diesem Beratungsgremium vertretenen bis zu 20 Opfer- und Interessenverbände. Es war neben der Stiftungsleitung vor allem seine Aufgabe, mit den anfänglich in zwei getrennten Räumen am Sitz der Stiftung im ehemaligen Verwaltungsgebäude der KZ-Inspektion gegründeten und zumeist zu unterschiedlichen Zeiten zweimal jährlich tagenden Arbeitskommissionen des Beirates, die sich schwerpunktmäßig mit der Geschichte vor oder nach der Befreiung vom Nationalsozialismus befassten, gemeinsame Initiativen auszuhandeln und die mühsam geknüpften Gesprächsfäden zu pflegen und zu bewahren. Anders aber als erhofft, wurde die Verständigung und Kommunikation zwischen den beiden Kommissionen nicht einfacher, als im Sommer 1994 ein neuer Vorstand der „Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945–50“ gewählt wurde. Zumindest eine Mehrheit im Vorstand und ein großer Teil der Mitglieder trat danach immer offener für revisionistische Positionen ein, lud Rechtsextremisten als Redner zu ihren Veranstaltungen ein und rief zu einer Gedenkveranstaltung für den Kindermassenmörder und T4-Gutachter Professor Hans Heinze auf.

Da Thomas Lutz allerdings zumindest im Stiftungsrat die Gesamtinteressen des Beirates zu vertreten hatte, war dies ein schwieriger Balanceakt, den er jedoch aufgrund seiner herausragenden dialogischen Kommunikationsstärke zumeist mit großem Erfolg bewältigte. Dabei kam ihm zu Hilfe, dass die vier aufeinander folgenden Vorsitzenden der Arbeitskommission zur Geschichte der Speziallager und der kommunistischen Verfolgung, Ulf Müller, Horst Jänichen, Kurt Noak und Hans-Joachim Schmidtchen, die als nicht stimmberechtigte Mitglieder an den Beratungen des Stiftungsrates teilnahmen, sich gleichfalls um eine Verständigung bemühten. Die vier Verfolgten der sowjetischen Geheimpolizei und der DDR-Diktatur, die in den Gefängnissen Bautzen und Hohenschönhausen sowie in den sowjetischen Speziallagern Sachsenhausen und Jamlitz gelitten hatten, bemühten sich gemeinsam mit Thomas Lutz darum, zu den im Beirat vertretenen NS-Opferorganisationen Brücken zu schlagen und vereinzelt auch persönliche Freundschaften zu knüpfen. Durch das bald schon aufgebaute Vertrauensverhältnis zwischen ihnen gelang es zwar nicht, die grundlegenden Differenzen und Meinungsunterschiede abzubauen. Trotzdem konnte Thomas Lutz alle Beiratsmitglieder davon überzeugen und dabei durchsetzen, dass wichtige Grundsatzentscheidungen der Gedenkstättenstiftung an bestimmten Wegmarken teils in gemeinsamen Beratungen oder zumindest in Übereinstimmung getroffen wurden. Übereinstimmung konnte dabei zum Beispiel in der Frage des für die Umgestaltung der Gedenkstätte Sachsenhausen grundlegenden dezentralen Gesamtkonzeptes erzielt werden. Der schon Ende 1994 den Stiftungsgremien vorgelegte und einstimmig angenommene Plan beendete den ursprünglichen Streit um die Frage eines alle historischen Phasen umfassenden Museums, indem er vorschlug, mehrere kleine Ausstellungen an bestimmten historischen Schauplätzen des historischen Areals einzurichten und sie mit der konkreten Geschichte des jeweiligen Ortes zu verknüpfen. Das große Museum zur Geschichte der Speziallager sollte demnach, einen Vorschlag der Expertenkommission aufgreifend, an der Schnittstelle zwischen den beiden Lagerzonen I und II des sowjetischen Speziallagers errichtet werden.[9] Zugleich aber enthalten alle dezentralen Ausstellungen einen einleitenden Teil, in dem alle historischen Phasen zwischen 1936 und 1989 kurz dargestellt werden. Auch der aus dem inhaltlichen und gestalterischen dezentralen Gesamtkonzept folgenden baulichen Zielplanung stimmten in einer gemeinsamen Beiratssitzung 1996 alle Mitglieder beider Kommissionen zu.[10]

Auf der Grundlage pauschaler Kostenschätzungen über die notwendigen Finanzmittel zur Restauration, zum Erhalt und zum Umbau der historischen Orte in Brandenburg/Havel, Ravensbrück und Sachsenhausen verlangten die Mittelgeber die Aufstellung eines für zehn Jahre gültigen Rahmeninvestitionsplans. Dieser sah innerhalb eines Gesamtrahmens von maximal 30 Millionen DM den Neubau eines Museums zur Geschichte des sowjetischen Speziallagers erst in den Jahren 2003–2006 vor.[11] Thomas Lutz gelang es daraufhin, auch die Mitglieder der Arbeitskommission für die Geschichte des NS-Terrors von der Notwendigkeit zu überzeugen, gegen diesen Zeitplan zu votieren und eine zeitliche Vorverlegung der Errichtung des Speziallagermuseums zu fordern. Auch als daraufhin Ende der neunziger Jahre ein internationaler Wettbewerb stattfand, als dessen Ergebnis der preisgekrönte Entwurf des Frankfurter Büros Schneider und Schumacher ausgewählt wurde, gelang es dem Beiratsvorsitzenden, beide Arbeitskommissionen auf einer gemeinsamen Tagung in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück für die von der Stiftungsleitung vorgeschlagene Realisierung dieses an der Nordspitze des Lagerdreiecks geplanten und mit original erhaltenen, in der KZ-Zeit gebauten Steinbaracken verbundenen Neubaus zu gewinnen. Beide Beiratskommissionen sprachen sich zugleich ohne Gegenstimmen für die von der Gedenkstättenleitung vorgelegte Ausstellungskonzeption aus.[12]

Natürlich war das Vermittlungsgeschick des Beiratsvorsitzenden, der zugleich auch die Tagungen der Arbeitskommission zur Geschichte der NS-Verfolgung leitete, auch in der Vermittlung anderer Meinungsverschiedenheiten und unterschiedlicher Sichtweisen gefragt, die nicht mit dieser sicherlich schwierigsten Problemlage der Stiftungspolitik in Brandenburg zusammenhängen. Einige weitere Beispiele finden sich im Artikel von Peter Fischer in der vorliegenden Publikation. Da hier leider nicht der Platz ist, dieses vielfältige und zumeist erfolgreiche Wirken des Beiratsvorsitzenden näher auszuführen, will ich nur kurz darauf verweisen, dass es vor allem auch dem Vorsitzenden zu verdanken ist, wenn der Präsident des Internationalen Sachsenhausenkomitees Pierre Gouffault im Zuge der Wiederwahl von Thomas Lutz im Juni 1998 im Rahmen einer bewegenden persönlichen Erklärung das „kooperative Arbeitsklima in der Beiratskommission“ würdigte.[13] Für das wachsende Vertrauen der Überlebenden von KZ und Gefängnishaft in die Erinnerungskultur Deutschlands im Allgemeinen und die Einrichtungen der Brandenburgischen Gedenkstättenstiftung im Besonderen trugen zu einem wichtigen Teil sicherlich auch die großen Veranstaltungen zu den runden Jahrestagen der Befreiung bei, zu denen zahlreiche Überlebende kamen. Insbesondere 1995, zum 50. Jahrestag der Befreiung, kamen auf Einladung der Landes- und Bundesregierungen sowie der Stiftung insgesamt ca. 3.400 Überlebende teilweise erstmals an die Orte der Verbrechen und ihrer Leiden zurück. In seiner Bilanz des Verlaufs der Veranstaltungen zum 50. Jahrestag der Befreiung schrieb Thomas Lutz: „Die Durchführung des 50. Jahrestages mit zahlreichen Begleitveranstaltungen war ein Erfolg: Für die Überlebenden, die häufig zum zweiten Mal – diesmal eingeladen und freiwillig – nach Deutschland gekommen sind, war dies sowohl eine große gesellschaftliche Anerkennung als auch eine Möglichkeit, sich persönlich mit ihrem Schicksal auseinanderzusetzen. Diese humanitäre Leistung von deutscher Seite wurde in der ganzen Welt sehr dankbar angenommen.“[14]

Seine bereits im Titel des Beitrags, „Ende eines Gedenkjahres – Was bleibt?“, zugleich ausgesprochenen Bedenken und Befürchtungen hinsichtlich der Gefahren einer selbstzufriedenen Erinnerungskultur in Deutschland verstärkten sich in den Jahren danach eher. Trotzdem lobte Thomas Lutz auch zehn Jahre später die umfangreiche Weiterentwicklung der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, „der von den Häftlings- und Betroffenenorganisationen große Anerkennung und hoher Respekt entgegen gebracht wird.“[15] Mit Sorge betrachtete er die auch wegen des politischen Erfolgs nicht nur in Brandenburg zunehmende Tendenz, das fast idealtypische Konstrukt einer inhaltlich unabhängigen Gedenkstättenstiftung, wie es in Brandenburg entwickelt worden war, zu verändern. Als Beiratsvorsitzender war Thomas Lutz der gewählte Repräsentant der Zivilgesellschaft, die zusammen mit den Vertretern einer unabhängigen Wissenschaft die Stiftungs- und Gedenkstättenleitungen in allen inhaltlichen Fragen beraten. Das dadurch institutionalisierte Subsidiaritätsprinzip beschränkte somit die Entscheidungen der politischen Exekutive hauptsächlich auf grundsätzliche Beschlüsse über Fragen der Stiftungsorganisation und des Haushaltes. Spätestens nach dem 60. Jahrestag der Befreiung aber häuften sich die Vorstöße, die darauf abzielten, die bereits in der Expertenkommission zugrunde gelegten Prinzipien der Einrichtungsverordnung der Stiftung zu ändern. Diese zielten zum einen auf eine Erweiterung der inhaltlichen Zuständigkeit der Stiftung im Hinblick auf die Nachkriegsgeschichte mit dem Ziel einer äquivalenten Bewertung der historischen Phasen. Zum zweiten sollte die Bedeutung der Beratungsgremien geschwächt und im Gegenzug die Entscheidungen der Exekutive im Sinne einer größeren inhaltlichen Kompetenz des Stiftungsrates verstärkt werden. Schließlich gab es zum dritten Überlegungen, die Kompetenzen des Stiftungsvorstandes und der Gedenkstättenleitungen mit der Begründung der Einführung eines „Kollegialprinzips“ zugunsten der Verwaltungsleitung abzuschwächen. Ähnliche „Reformvorschläge“, denen Gutachten von privaten Beratungsfirmen und dem Bundesverwaltungsamt zugrunde lagen, wie zum Beispiel die Befristung der Zeitverträge von Leitungspositionen in den Gedenkstätten, wurden auch in anderen Einrichtungen der Erinnerungskultur betrieben und teilweise durchgesetzt, entsprachen sie doch darüber hinaus dem damaligen neoliberalen Zeitgeist. Parteipolitische Unterschiede waren daher nicht ausschlaggebend, auch wenn die Initiative in Brandenburg von einer konservativen Kulturministerin ausgegangen war.

In dieser mehrjährigen, schwierigen und politisch brisanten Auseinandersetzung konnte sich der Stiftungsvorstand uneingeschränkt auf die Unterstützung des Internationalen Beirats, vertreten vor allem durch seinen Vorsitzenden Thomas Lutz, die Generalsekretärin des Internationalen Sachsenhausenkomitees Sonja Reichert und die Vertreter des Zentralrats der Juden, Stefan Kramer und Peter Fischer, verlassen. Dabei bemühte sich der Beiratsvorsitzende stets um eine enge Abstimmung sowohl mit dem Vorstand als auch den Leitern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Obwohl Thomas Lutz immer dazu bereit war, Erfahrungen, Erfolge ebenso wie Misserfolge, mit allen Beteiligten, auch der politischen Exekutive, ergebnisoffen zu diskutieren, vermochte er keinen Grund zu erkennen, warum die 1992 erstmals von ihm mitformulierten und 1993 in der Einrichtungsverordnung der Gedenkstättenstiftung formulierten Grundsätze und Ordnungsprinzipien abgeschafft oder verändert werden sollten. Es ist mir daher ein Bedürfnis und eine große Freude, Thomas Lutz für diese feste Beharrlichkeit und große Unterstützung im Prozess der Umgestaltung, Modernisierung und  Neuorganisation der brandenburgischen Gedenkstätten zu danken. Für die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten war Thomas Lutz ein wichtiger und unverzichtbarer Garant für Kontinuität im Wandel.

Prof. Dr. Günter Morsch, Historiker und Politkwissenschaftler, war von Januar 1993 bis Juni 2018 Leiter von Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen und seit 1997 auch Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten.


[1] Die 1. Fassung ist abgedruckt in: Jahresbericht der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten für die Jahre 1993 bis 1995, S. 106ff. Sie wurde mehrfach, allerdings ohne entscheidende Veränderungen novelliert.

[2] Das Gesetz ist abgedruckt in: https://www.gedenkstaetten-hamburg.de/fileadmin/shgul/Stiftung/2019.11.08_HmbGVBl__Nr._41_HmbGedenkStG-1.PDF.

[3] Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg in Zusammenarbeit mit der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) Empfehlungen zur Neukonzeption der brandenburgischen Gedenkstätten. Januar 1992, Berlin August 1992.

[4] Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg in Zusammenarbeit mit der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Brandenburgische Gedenkstätten für die Verfolgten des NS-Regimes. Perspektiven, Kontroversen und internationale Vergleiche. Beiträge des internationalen Gedenkstätten-Colloquiums in Potsdam am 8. und 9. März 1992, Berlin 1992, S. 191f.

[5] Ebenda.

[6] Entschließung zum europäischen und internationalen Schutz der Stätten der von den Nationalsozialisten errichteten Konzentrationslager als historische Mahnmale vom 11.02.1993, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft vom 15.03.1993, Nr. C 72/118ff.

[7] Gerhart Finn, Sachsenhausen 1936–1950. Geschichte eines Lagers, Bad Münstereifel 1988.

[8] „Die NS-Verbrechen dürfen weder durch die Verbrechen des Stalinismus relativiert, noch die Verbrechen des Stalinismus mit Hinweis auf die NS-Verbrechen bagatellisiert werden.“ In:  B. Faulenbach, Einleitung, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Hrsg.), Perspektiven, Kontroversen, S. 17.

[9] Während das vormalige „Schutzhaftlager“ des KZ von der sowjetischen Lagerverwaltung als Zone I für die Unterbringung von Internierten nach dem Potsdamer Abkommen benutzt wurde, befanden sich in dem nordöstlich anschließenden Areal des ehemaligen KZ-Sonderlagers, das als Zone II bezeichnet wurde, die von Sowjetischen Militärtribunalen Verurteilten. Günter Morsch, Ines Reich (Hrsg.), Sowjetisches Speziallager Nr. 7/Nr. 1 in Sachsenhausen (1945–1950), Berlin 2005 (Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Bd. 14).

[10] Günter Morsch, Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen. Von der Baugeschichte zum dezentralen Gesamtkonzept, von der Zielplanung zur Realisierung. Stationen und Umwege eines geradlinigen Entwicklungskonzepts, in: Günter Morsch/Horst Seferens (Hrsg.): Gestaltete Erinnerung. 25. Jahre Bauen in der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten 1993–2018. Eine Dokumentation, Berlin 2020, S. 45ff.

[11] Günter Morsch, Gestaltete Erinnerung. 25 Jahre Bauen, in: ebenda, S. 37. Zwischen 1993 und 2018 verauslagte die Stiftung für Baumaßnahmen insgesamt 73,2 Millionen Euro.

[12] Jahresbericht der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten für das Jahr 1999, S. 82f. Das hinderte aber leider die im Beirat durch ihre Vorsitzende vertretene AG Lager Sachsenhausen 1945–50 nicht, am Tag der Eröffnung des Speziallagermuseums am 9.12.2001 gegen Konzept, Lage und Ausgestaltung des Museums öffentlich zu protestieren.

[13] Jahresbericht der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten für das Jahr 1998, S. 62.

[14] T. Lutz, Ende eines Gedenkjahres – Was bleibt? Thesen zur aktuellen und zukünftigen gesellschaftspolitischen Bedeutung und inhaltlichen Arbeit der KZ-Gedenkstätten, in: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (Hrsg.), Erinnerung und Begegnung. Gedenken im Land Brandenburg zum 50. Jahrestag der Befreiung, Potsdam 1996, S. 56ff, hier S. 57.

[15] Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten (Hrsg.), 60. Jahrestag der Befreiung der Häftlinge aus den Konzentrationslagerns Sachsenhausen und Ravensbrück sowie aus dem Zuchthaus Brandenburg, Oranienburg 2005, S. 59.

Zehn Jahre Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit Berlin-Schöneweide

10 Jahre Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit

Grußwort

Prof. Dr. Morsch

  1. September 2016

 Liebe Frau Dr. Glauning,

lieber Kollege Nachama,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

Die Jahr nach der deutschen Einheit, zwischen 1990 und der Jahrtausendwende, sie können in gewisser Hinsicht auch als das Jahrzehnt der Gedenkstätten bezeichnet werden. Das wiedervereinte Deutschland, damals die Berliner Republik genannt, sah sich jedoch im In- und im Ausland einem verbreiteten Misstrauen gegenüber, das sich zu einem nicht geringen Teil aus der auch nach fünfzig Jahren vielfach noch unaufgearbeiteten Vergangenheit der nationalsozialistischen Diktatur speiste. Allen Bundesregierungen dieses Gedenkstättenjahrzehnts stand daher klar vor Augen, dass nur eine dauerhafte und tief gehende Institutionalisierung einer kritischen Erinnerungskultur in Deutschland die Vorbehalte und Befürchtungen gegenüber dem neuen Nationalstaatsgedanken auf Dauer eindämmen könnte. Diesen primär außenpolitischen Überlegungen verdanken wir es vor allem, dass die schon in den achtziger Jahren in der alten Bundesrepublik und in West-Berlin quasi „von unten“ erkämpften Gedenkstätteninitiativen sich etablieren und die historischen Orte zu einem Teil in moderne zeithistorische Museen mit besonderen humanitären und bildungspolitischen Aufgaben umwandeln konnten. Ein gutes Beispiel dafür ist die „Stiftung Topographie des Terrors“, die erst mit einer erheblichen Verspätung das von Bürgerinitiativen und Geschichtswerkstäten Ende der achtziger Jahre erkämpfte Barackenprovisorium in ein festes Gebäude mit Veranstaltungs- und Büroräumen, Bibliothek und viel Platz für Dauer- und Wechselausstellungen überführen konnte.

Im Zuge der Etablierung, Professionalisierung und Modernisierung der bundesdeutschen Erinnerungskultur weitete sich der bis dahin stark eingeschränkte Blick von Gesellschaft und  Öffentlichkeit, der primär die Opfer von Holocaust und politischem Widerstand betrachtete, auf die vergessenen und verdrängten Opfergruppen, wie Sinti und Roma oder Homosexuelle, Opfer der Wehrmachtsjustiz oder sowjetische Kriegsgefangene, aus. Und obwohl Ulrich Herbert und andere Autoren schon Mitte der achtziger Jahre die Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des „Dritten Reiches“ wissenschaftlich erforscht, aber auch Kunst und Medien,  wie der Ende der siebziger Jahre publizierte und 1983 vom polnischen Starregisseur Andrzej Wajda verfilmte Tatsachenroman von Rolf Hochhuth über „Eine Liebe in Deutschland“,  das Thema über den Kreis des Experten hinaus bekannt gemacht hatten, bedurfte es staatlicher Unterstützung, um eine Dokumentationsstätte auch für die zu dieser Zeit mit dem historischen Begriff der „Fremdarbeiter“ bezeichnete Opfergruppe zu schaffen.

Dabei solle bei aller Würdigung und Anerkennung der Anstrengungen und Leistungen engagierter Ehrenamtlicher aus Opferverbänden, Geschichtswerkstätten und Bürgerinitiativen, über die sicherlich Thomas Irmer noch sprechen wird, die durch ökonomische Ursachen und Erfordernisse in der globalisierten Wirtschaft erzwungene Entschädigungsinitiative von Staat und Wirtschaft nicht gering geschätzt werden. Seit der Befreiung vom Nationalsozialismus 1945 hatten die allermeisten Profiteure der Zwangsarbeit, unter ihnen fehlte kaum ein einziger großer Wirtschaftskonzern, mit dem Verweis auf angeblichen Zwang der politischen Führung der NS-Diktatur jegliche Verantwortung für die Zwangsarbeit abgestritten und Historikern den Zugang zu den Akten in ihren Betriebsarchiven versperrt. Das war nun nicht mehr möglich und in der Folge legten Staat und Wirtschaft ab dem Jahre 2000 ein etwa fünf Milliarden Euro umfassendes Entschädigungsprogramm auf, das in die „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ überführt wurde.

Als schließlich nach mehr als zehn Jahren vorwiegend ehrenamtlichen Engagements und nach voran gegangenen Beschlüssen des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats 2005 ein Teil des Geländes des einzigen in Berlin noch weitgehend erhaltenen Zwangsarbeiterlagers angekauft und institutionell der „Stiftung Topographie des Terrors“ zugeordnet wurde, waren wichtige inhaltliche, gestalterische und konzeptionelle Grundsätze moderner Gedenk- und Dokumentationsstätten, wie vor allem der Umgang mit den Relikten historischer Orte, bereits anderenorts entwickelt und erprobt worden. Der internationale Beirat, der von der Stiftung Topographie des Terrors im Auftrag von Abgeordnetenhaus und Senat im August 2005 als ein Gremium von internationalen Experten berufen wurde, konnte daher nicht nur auf umfangreiche Vorarbeiten der Gedenkstätteninitiativen, Geschichtswerkstätten und des Fördervereins  sowie des Bezirksamtes und der Architekten rekurrieren, sondern auch auf die bereits vorliegenden Erfahrungen mit der Transformation authentischer Orte in zeithistorische Museen und offene Lernorte.  Trotzdem war der enorme Termindruck, unter dem im August 2005 der internationale Beirat seine Arbeit aufnahm, bemerkenswert. Die damalige Kulturstaatssekretärin Barbara Kisseler formulierte gleich zu Beginn die ehrgeizige Zeitvorgabe des Senats: noch vor der Sommerpause des Parlaments 2006, also in einem knappen Jahr, sollte die in Teilen des 1943 erbauten ehemaligen Doppellagers Nr. 75/76 eine Erinnerungs- und Dokumentationsstäte mit einer Ausstellung  sowie ein moderner Lernort entstehen. In maximal vier Sitzungen sollten, so formulierte der Direktor der „der Stiftung Topographie des Terrors“ Dr. Andreas Nachama,  seine Erwartungen, der internationale Beirat die gestalterische und inhaltliche Konzeption sowie das künftige Arbeitsprogramm der zu schaffenden Einrichtung beraten. Aus dem miteinander eng verschlungenen Bündel der Fragen, die der Beirat diskutieren und beschließen sollte, will ich einige wenige aufzählen: Welchen Teil des ehemaligen Lagers soll die künftige Einrichtung umfassen? Welche Empfehlungen werden hinsichtlich Erhalt, Rückbau und Rekonstruktion des historischen Ortes gegeben? Welche primäre Ausrichtung soll die Einrichtung haben, soll sie primär Museum, Gedenkstätte, Dokumentationszentrum oder Lernort sein? Welchen Stellenwert soll die Nachkriegsnutzung haben? Was folgt aus der bauhistorischen Untersuchung für den Umgang mit dem Ort? Soll eine Sammlung aufgebaut und folglich ein Archiv und ein Depot eingerichtet werden? Welchen Stellenwert soll die wissenschaftliche Forschung einnehmen? Welche Zielgruppen sollen angesprochen werden? Wie ist das Verhältnis zu den Nachbarn sowohl in den umliegenden Wohnhäusern als auch den Nutzern der Lagerbaracken und des Geländes zu entwickeln?

Ich könnte diese Aufzählung leicht fortsetzen, zumal selbstverständlich im Laufe der Besichtigungen des Ortes und der Debatten auch mit externen Beratern, Fachleuten und Politikern immer neue Perspektiven sich öffneten, Fragen und Probleme, Hindernisse und Sachzwänge sich auftürmten. Aus den dankenswerterweise akribisch und genau geführten Verlaufsprotokollen der drei jeweils zweitägigen Sitzungen des internationalen Beirates lassen sich m. E.  folgende zentralen Diskussionskomplexe zusammenfassen. Doch bevor ich dies tue, möchte ich die Mitglieder des internationalen Beirates, die sich diesem ungewöhnlichen Arbeits- und Termindruck unterworfen haben namentlich nennen: Gabriele Hammermann, damals stellvertretende Leiterin der KZ.-Gedenkstätte Dachau, Tanja Ronen, die das israelische Getto-Kämpfer-Museum Beit Lohamei Hagetaot vertrat, Andrea Theissen, Sprecherin des Arbeitskreises Regionalgeschichtlicher Museen Berlin, Karen Till von der Universität of Minnesota, Jacub Deka von der Stiftung Polnisch-Deutsche Aussöhnung, Thomas Jelinek vertrat den Deutsch-tschechischen Zukunftsfond und der Historiker Pavel Polian, nahm als ein Experte für die Aufarbeitung der Zwangsarbeit von Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion an den Beratungen teil. Als Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und Leiter der Gedenkstätte Sachsenhausen hatte ich die Ehre, die Sitzungen des Beirats als Vorsitzender zu leiten. Trotz der im Beirat versammelten Fachkenntnis hätte das ehrgeizige Programm zweifellos nicht ohne die Unterstützung und den Rat zahlreicher weiterer Sachverständiger bewältigt werden können. Einige wenige will ich stellvertretend nennen: Gisela Wenzel von der Berliner Geschichtswerkstatt, Cord Pagenstecher vom Förderverein,  Thomas Lutz von der „Stiftung Topographie des Terrors“, der Historiker Helmut Bräutigam, der Bauhistoriker Axel Drieschner, die Bezirksstadträtin Eva Mendl, Rainer Klemke und Michaela Werner von der Verwaltung des Berliner Kultursenators sowie Gabriele Layer-Jung, die Vorsitzende des Fördervereins. Neben Frau Kisseler engagierten sich auch viele Berliner Politiker persönlich, indem sie  an den einzelnen Beratungen des Beirates teilnahmen, so Kultursenator Thomas Flierl, Abgeordnetenhauspräsident Walter Momper, Vizepräsident Christoph Stölzl und die Vorsitzende des Kulturausschusses Alice Ströver.

Folgende drei Schwerpunkte der Diskussionen und Fragestellungen lassen sich m. E. zusammenfassen und bündeln, auch wenn dabei die wichtigsten Sachfragen, die es zu entscheiden galt, nur angedeutet werden können:

  1. Auf der Grundlage des vom Architektenbüro Rother& Rother bereits weit entwickelten Gestaltungsentwurfs mussten Empfehlungen hinsichtlich der unterschiedlichen Nutzung der Baracken, des denkmalpflegerischen Umgangs mit den teilweise stark infolge der Nachnutzungen im Innern und Äußeren veränderten Bauten sowie den Umgebungsflächen beraten werden. Grundsätzlich begrüßte der Beirat den Entwurf des Architektenbüros, konnte ihm allerdings nicht in der Ausgestaltung verschiedener ästhetischer Elemente folgen, etwa in der vorgeschlagenen Fassadengestaltung mittel Gabionen oder einer Besucherführung mittels aufgelegter Stege. Auch über eine vom Beirat fast einstimmig empfohlene Verlegung des Eingangs des Dokumentationszentrums von der Britzer in die Köllnische Straße wurde lange beraten. Vor allem die symmetrische Anlage des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers, dessen südlicher, in historischen, mehr oder weniger original erhaltenen Gebäuden umgenutzter Teil erfahrbar bleiben und damit eine perspektivische Erweiterung des Dokumentationszentrums erleichtern sollte, sprach aus Sicht des Beirats für einen, ggf. zusätzlichen Eingang am ehemaligen Wirtschaftsgebäude.
  2. Die Bezeichnung des neue zu schaffenden Ortes als Dokumentationszentrum ließ weitgehend offen, inwieweit neben der Information von Besucherinnen und Besuchern auch forschen, sammeln, gedenken und lernen zu seinen Zielen gehören sollten, wie es im Begriff des zeithistorischen Museums mit besonderen humanitären und bildungspolitischen Aufgaben inkludiert ist, der sich in den neunziger Jahren als Standard von modernen Gedenkstätten herausgebildet hatte. Obwohl die bewilligte Personalausstattung aus Sicht des Beirates äußerst knapp war, wollte er letztlich auf diesen umfassenden Anspruch nicht verzichten.
  3. Sehr viel schwieriger als die Aufgabenbestimmung gestaltete sich die inhaltliche Fokussierung. Sollte der neu zu schaffende Lernort hauptsächlich einen regionalen Schwerpunkt bilden oder ein nationales, vielleicht sogar europäisches Zentrum schaffen. Gerade die ausländischen Beiratsmitglieder drängten auf eine internationale Perspektive. Ähnlich verliefen die Debatten über die Fragen der Repräsentativität und Diversität der darzustellenden Opfergruppen. Dabei erwies sich der in der Entschädigungsfrage durchgesetzte, jedoch historisch schillernde und pauschalisierende Begriff der „Zwangsarbeiter“ als wenig hilfreich. Angesichts einer relativ kleinen Ausstellungsfläche von 400 Quadratmetern war es, wie der Beirat festgestellte, ein schwieriges Unterfangen, möglichst alle Gruppen von Zwangsarbeitern, von zivilen Fremdarbeitern über italienische Militärinternierte, Ostarbeiter, sowjetische Kriegsgefangene, Juden bis hin zu Häftlingen der Konzentrationslager, darzustellen. Dabei könnten, so die ergänzenden Befürchtungen des Beirates, historische Kontexte, insbesondere auch die unverzichtbare Darstellung der Verstrickung der privaten Wirtschaft in die NS-Verbrechen, angesichts des Platzmangels nicht ausreichend thematisiert werden. Der Beirat empfahl daher, den Schwerpunkt in der Dauerausstellung auf die Behandlung der zivilen Zwangsarbeit zu legen und  andere Opfergruppen lediglich im Kontext mit der Geschichte des Ortes bzw. in wechselnden Sonderausstellungen zu behandeln.

 

Die letzte Sitzung des Beirates fand am 16. und 17. Januar 2006 statt, rechtzeitig vor dem Beginn der Bauarbeiten. Die sehr intensiven Diskussionsergebnisse und umfangreichen, teilweise detaillierten  Empfehlungen des internationalen Beirates wurden danach dem Stiftungsrat der „Stiftung  Topographie des Terrors“ übergeben. Dabei fanden sie zum großen Teil Eingang in das formell beschlossene Konzept für das Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit Berlin-Schöneweide.