Rede: Terror in der Provonz Brandenburg 1933/34, 20. Janaur 2015, Wanderausstellung Landtag Brandenburg

ERÖFFNUNG DER WANDERAUSSTELLUNG
„TERROR IN DER PROVINZ BRANDENBURG. FRÜHE KONZENTRATIONSLAGER 1933/34
Im Landtag Brandenburg
20. Januar 2015
Prof. Dr. Günter Morsch
EINFÜHRUNG

Sehr geehrter Herr Landtagsvizepräsident Dombrowski,
sehr geehrter Herr Staatssekretär Gorholt,
sehr geehrte Landtagsabgeordnete,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

„Kyritz den 25.5.33. An die Reichregierung Berlin. Betrifft das Konzentrationslager Alt Daber bei Wittstock. Da ich am Sonntag, dem 21.5.33 in Alt Daber war und in den Anlagen am Lager, wo die Gefangenen im Keller liegen, entlang gegangen bin, habe ich eine traurige Entdeckung gemacht. Da wurde ein Gefangener so geschlagen, dass ich vor Schreck umgefallen bin, denn man konnte die Schläge hören und der Mann hat geschrien wie ein Tier…Ich habe nachher mit dem SA Mann Brandenburg gesprochen. Der hat den Mann geschlagen, da hat er es zugegeben, dass er den Mann geschlagen hat, denn solche Misshandlung will der Herr Reichskanzler Adolf Hitler doch bestimmt nicht…Ich möchte Herrn Reichskanzler Adolf Hitler bitten, Milde walten zu lassen, denn mein Bruder Helmut Böder ist auch unter den Gefangenen…“
Dieser Brief der in Kyritz wohnenden Agnes Rechlin an die Reichsregierung mutet uns, von heute aus betrachtet, rührend und fast naiv an. Ihr Bruder, für den sie ganz vergeblich eintrat, wurde natürlich nicht freigelassen, sondern in weitere Konzentrationslager verschleppt. Der frühe Terror der Machtergreifung stellte sich anders, als wahrscheinlich nicht nur Agnes Rechlin gehofft hatte, nicht als einmaliger, auf die Anfangsphase der NS-Diktatur begrenzter Exzess heraus, sondern war nur der Beginn einer unvergleichlichen Spirale der Gewalt, die sich immer weiter bis zu den bisher schlimmsten Verbrechen der Menscheitsgeschichte drehte.
Im Sommer 1934 endete diese Zeitspanne, die im Nachhinein von Historikern als die Phase der nationalsozialistischen Machtergreifung bezeichnet wird. In kaum achtzehn Monaten verwandelten die Nationalsozialisten Deutschland von einer wenn auch schwachen, stets gefährdeten und nach dem Einbruch der Weltwirtschaftskrise 1929/30 autoritär geführten Demokratie in eine blutige Diktatur. Die einzelnen Stationen der Machtergreifung sind weitgehend bekannt, und ich will daher die wichtigsten nur kurz benennen: die Machtübergabe an das Kabinett Hitler am 30. Januar 1933, der Reichstagsbrand und darauf folgende sogenannte Verordnung zum Schutze von Volk und Staat am 27./28. Februar, die Reichstagswahlen vom 5. März, der „Tag von Potsdam“, das Ermächtigungsgesetz, der Aprilboykott gegen jüdische Geschäfte, die Feiern zum 1. Mai und die unmittelbar darauf folgende Zerschlagung der Gewerkschaften, die Bücherverbrennung, die Auflösung aller Parteien, das Konkordat mit dem Vatikan, der Austritt aus dem Völkerbund, die Gleichschaltung der Länder, die Ernennung Himmlers zum Gestapochef und die Unterstellung und Neuordnung der Konzentrationslager unter den KZ-Inspekteur Theodor Eicke, die Bildung des Volksgerichtshofes sowie die Morde im Zuge der Röhm-Krise. Mit der Ernennung Hitlers nach dem Tode Hindenburgs zum „Führer und Reichskanzler“ am 2. August 1934 etablierte und stabilisierte sich schließlich die in ihren Strukturen bis zum Ende der NS-Diktatur kaum noch veränderte Führerdiktatur.
Manch einer von Ihnen, sehr geehrte Anwesende, mag das eine oder andere Ereignis in meiner Aufzählung zu Recht vermisst haben. Doch gerade die unvermeidliche Lückenhaftigkeit und Subjektivität meiner aufgrund der gebotenen Kürze nicht einmal vollständigen Aufzählung lassen die unglaubliche Dynamik dieses Prozesses deutlich werden, den wir als „Machtergreifung“ bezeichnen. Die Protagonisten und Akteure jener Monate haben deshalb in der Rückschau selbst von einer nationalen Revolution gesprochen. Sie verglichen den euphorischen Rausch, dem sie in dieser Zeit immer mehr erlagen, mit dem schon früh zum Mythos stilisierten sogenannten Augusterlebnis von 1914. Voll gepumpt mit nationalen und patriotischen Phrasen griffen damals Hundertausende nach der Kriegserklärung des deutschen Kaisers voller Begeisterung zu den Waffen. Sie stürzten sich in ein bis dahin in seinen Ausmaßen unbekanntes Gemetzel, das die meisten Intellektuellen, Dichter und Literaten als ein reinigendes Blutbad verklärten. Die vielen Hunderttausende aber, die in zahlreichen Städten des Deutschen Reiches etwa zur gleichen Zeit gegen den Beginn des Ersten Weltkrieges demonstrierten, sind heute, rund einhundert Jahre nach den Ereignissen, größtenteils vergessen.
Sicher sind wir derzeit noch nicht in der Gefahr, über den Euphorien des Neuanfangs in den Jahren 1933/34, von denen zweifellos ein großer Teil der deutschen Bevölkerung, nicht nur die Nationalsozialisten, im Zuge der Machtergreifung in zunehmendem Maße ergriffen wurde, den Terror, seine Opfer und den Widerstand, zu vergessen. Noch sind viele der historischen Orte, an denen die neuen Machthaber des „Dritten Reiches“ folterten und mordeten, auffindbar. Nur einige von ihnen aber sind durch Tafeln oder Gedenksteine gekennzeichnet, und Erinnerungszeichen an die vielen Menschen, die schon in den ersten Monaten der NS-Diktatur getötet wurden, vermag man häufig nur noch mit großer Mühe zu finden. Allmählich, so scheint es, gleitet diese wichtige Anfangsphase des NS-Terrors in das Vergessen hinüber.
Mit unserer Wanderausstellung „Terror in der Provinz Brandenburg. Frühe Konzentrationslager 1933/34“ wollen wir einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass die Erinnerung an den frühen Terror der NS-Diktatur nicht von späteren Phasen der Geschichte überlagert , verdrängt oder gar durch historische Vergleiche relativiert und banalisiert wird. Die Erinnerung auch an den frühen Terror und seine Opfer wach zu halten, das ist nicht nur eine humanitäre Verpflichtung. Gerade die großen unvergleichlichen und monströsen Völkermordverbrechen und Massenmorde der Nationalsozialisten können nicht verstanden werden, wenn der Prozess der kumulativen Radikalisierung der Gewalt, die in der Phase der Machtergreifung wesentliche Strukturen, Organisationen und Methoden ausbildete, unberücksichtigt bleibt.
Alle von mir am Anfang meiner Rede aufgezählten Ereignisse der Machtergreifung sind in unserer Erinnerung in erster Linie mit der Reichshauptstadt Berlin verbunden. Das ist selbst im Falle des „Tages von Potsdam“ am 21. März 1933 nicht falsch, denn die Koalitionsregierung aus Nationalsozialisten und Deutschnationalen hatte gemeinsam mit dem Reichspräsidenten Hindenburg hauptsächlich aus symbolischen Gründen beschlossen, die Eröffnung des neu gewählten Reichstages in der Garnisonkirche an den Sarkophagen der preußischen Könige mit Glanz und Gloria zu feiern. Anschließend fuhren sie zur eigentlichen Reichstagssitzung in die Berliner Krolloper zurück.
Ohne Zweifel waren die politischen Entscheidungen und Weichenstellungen, die in der Reichshauptstadt getroffen und gestellt wurden, für das ganze Deutsche Reich maßgeblich. In den Ländern und Provinzen jedoch fanden diese unterschiedlichen Ereignisse fast immer eine parallele Entwicklung, wobei durchaus die unterschiedlichen Etappen der Machtergreifung selbst auf dem platten Lande denen in Berlin vorauseilen konnten. So verhaftete die Polizei in Perleberg schon am Tag der Machtübernahme, dem 30. Januar 1933, noch bevor etwa 15.000 SA- und Stahlhelmmmänner durch das Brandenburger Tor zogen, um ihren Sieg zu feiern, eilfertig die gegnerischen Abgeordneten des Stadtparlaments. Schon im März 1933 riefen, um ein weiteres Beispiel zu nennen, die örtlichen NS-Organisationen in Zehdenick und Bad Freienwalde etwa zwei Wochen vor dem durch Goebbels ausgerufenen offiziellen Datum zum Boykott jüdischer Geschäfte auf und zerstörten im Verlaufe der Aktion die Fensterscheiben. Die Gewalt, so hat man den Eindruck, brach sich wie ein zu lange aufgestauter Fluss Bahn. Denn es ist geradezu ein Merkmal der NS-Diktatur im Allgemeinen und der Machtergreifung im Besonderen, dass spontane Aktionen der verschiedenen nationalsozialistischen Organisationen „von unten“ und Befehle sowie Anordnungen der zentralen Einrichtungen von Staat, Partei oder gar von Hitler selbst, also „von oben“, miteinander um die größtmögliche Radikalität der Terrormaßnahmen konkurrierten. Das genau macht die – im Sinne des Wortes – ungeheure Dynamik der NS-Diktatur aus und begründet zu einem großen Teil ihre ständige Suche nach Gelegenheiten und Möglichkeiten, die Schraube der Unterdrückung und der Verfolgung von politischen Gegnern, sozial Unerwünschten und angeblich minderwertigen, sogenannten Rassen im Laufe ihrer zwölfjährigen Herrschaft immer stärker anzuziehen.
Im Falle von Brandenburg und Berlin waren diese Verschränkungen im Verlauf der unterschiedlichen Stufen der Machtergreifung noch enger als anderswo. Das hatte vielfältige geographische und historische Gründe, die weit in die Geschichte Preußens zurückreichen. So arbeiteten verschiedene Verbände der Parteien und Organisationen von Brandenburg und Berlin nicht nur eng zusammen, sondern fusionierten sogar, wie dies z. B. im Falle der SA sowie der KPD seit der Weimarer Republik praktiziert wurde. Auch richteten Berliner und Brandenburger Organisationen wechselseitig in beiden Regionen ihre Standorte ein: der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund z. B. erbaute seine zentrale Bundeschule in Bernau, ebenso wie die KPD ihre Reichsparteitagsschule „Rosa Luxemburg“ in Fichtenau. Umgekehrt tagte der brandenburgische Provinziallandtag in Berlin, und der Oberpräsident der Provinz Brandenburg sowie der Potsdamer Polizeipräsident, der in Personalunion dieses Amt auch für Berlin ausübte, versandten die Anordnungen und Haftbefehle von ihren Berliner Amtssitzen aus in die brandenburgische Provinz. Am deutlichsten kommt die Verschränkung beider Regionen während der Machtergreifung in der Inhaftierungspraxis zum Ausdruck: Etwa die Hälfte aller Häftlinge des Konzentrationslagers Oranienburg und ein wahrscheinlich noch höherer Anteil im Konzentrationslager Sonnenburg waren in der Reichshauptstadt verhaftet und in die beiden brandenburgischen Lager mit der S-Bahn, der Reichsbahn oder auf Lastwagen transportiert wurden. Darunter befanden sich zahlreiche Prominente aus den Bereichen Politik, Kultur oder Medien Berlins, wie z. B. der sozialdemokratische Fraktionsführer im preußischen Landtag Ernst Heilmann, der anarchistische Schriftsteller Erich Mühsam oder der Journalist Carl von Ossietzky – eine Aufzählung, die sich ohne Probleme fortsetzen ließe.
Aus diesem Grunde fällt es schwer, die Phase der Machtergreifung getrennt von Berlin nur für Brandenburg darzustellen. Das mag auch ein Grund dafür sein, warum die Wissenschaft bisher keine Gesamtdarstellung der Geschichte des Nationalsozialismus in Brandenburg, sondern lediglich einzelne Fragmente zu bestimmten Aspekten erarbeitet hat, eine, wie ich finde unverständliche und unverzeihliche Lücke. Umso bedauerlicher ist es, dass der 2013 in Berlin unter dem Motto „Zerstörte Vielfalt“ großartige und vielfältige Veranstaltungszyklus, der von zahlreichen Publikationen über die Geschichte Berlins im „Dritten Reich“ begleitet wurde, weder eine Entsprechung in Brandenburg fand noch von der Hauptstadt aus auf das Umland ausgreifen wollte. Während Berlin eine – allerdings außerordentlich eindrucksvolle – Nabelschau betrieb, fehlte es in Brandenburg anscheinend vielfach an wirklichem Interesse. Immerhin verdankt unsere, größtenteils vom brandenburgischen Kulturministerium finanzierte Wanderausstellung den hiesigen insgesamt eher zaghaften Versuchen, an den 80 Jahrestag der Machtergreifung auch in Brandenburg zu erinnern, ihre Existenz. Es bleibt aber trotzdem bedauerlich, dass beide Bundesländer, die ihre gemeinsame Geschichte – anders z. B. als mit Sachsen – nicht erst suchen müssen, da sie uns ohnehin quasi an jeder Straßenecke begegnet, diese so schnell nicht wiederkehrende Gelegenheit verstreichen ließen, um über eine gemeinsame Sicht auf die gemeinsame Geschichte wieder näher zueinander zu finden.
Große Unterschiede zwischen der Reichshauptstadt und der sie umgebenden Brandenburger Provinz findet man allerdings, wenn man sich die Wahlergebnisse anschaut. Es gelang den Nationalsozialisten selbst bei den bereits größtenteils unfreien Wahlen am 5. März 1933 in der „roten Hauptstadt“ nie, eine Stimmenmehrheit zu erhalten. Die beiden, allerdings miteinander verfeindeten Arbeiterparteien, SPD und KPD, übertrafen das Wahlergebnis der NSDAP von 34,6 Prozent mit 46,2 Prozent nach wie vor deutlich, obwohl viele ihrer Funktionäre und Anhänger zur gleichen Zeit bereits in den Kellern der Sturmlokale und in provisorisch eingerichteten Gefängnissen gefoltert wurden. Im gleichen Wahlgang stimmten dagegen in der Provinz Brandenburg 52,4 Prozent der Wähler für die NSDAP und nur 31,1 Prozent für die beiden Arbeiterparteien. Schon 1932 stiegen in der preußischen Provinz die Nationalsozialisten mit über 45 Prozent der Wählerstimmen zur weitaus stärksten Partei auf und errangen zusammen mit der Deutschnationalen Volkspartei, ihrem späteren Koalitionspartner, sogar eine absolute Mehrheit. Dagegen schrumpfte der Stimmenanteil für die beiden Arbeiterparteien, bei denen die Sozialdemokraten fast doppelt so stark waren wie die Kommunisten, von unter 40 Prozent Anfang 1932 bis zum März 1933 um fast zehn Prozent. Nur noch in den Stadtkreisen von Brandenburg an der Havel und Bernau erzielten sie nach wie vor die Mehrheit der Stimmen, während die NSDAP vor allem in den Dörfern mit weitem Vorsprung siegte.
Noch deutlicher fiel der Wahlsieg der antidemokratischen, unter Hakenkreuz- und Schwarz-Weiß-Roten Fahnen Verbündeten bei den am 12. März 1933 abgehaltenen Neuwahlen des Provinzialverbandes, also des brandenburgischen Parlamentes, aus. Die NSDAP erzielte mit 53 Prozent der Stimmen die absolute Mehrheit und konnte zusammen mit ihrem deutschnationalen Koalitionspartner sogar eine Zweidrittelmehrheit erreichen. Allerdings waren auch dies keine freien Wahlen mehr und ihre Ergebnisse können nur als Indizien für Entwicklungstrends gewertet werden. Und diese Indizien zeigen gerade im Vergleich mit den Wahlergebnissen in Berlin, dass die etwa 2,7 Millionen Menschen zählende Bevölkerung der preußischen Provinz insbesondere aufgrund der agrarischen, ländlich-dörflichen Strukturen Brandenburgs sehr viel stärker den Euphorien des Neuanfangs während der Machtergreifung erlag als die benachbarte Reichshauptstadt mit ihrer stark industriell geprägten Arbeiterschaft.
Es kann angesichts der Ergebnisse zur Neuwahl des Provinzialverbandes auch nicht überraschen, in welchem Tempo Brandenburg seine ihm mit der Verfassung der Weimarer Republik errungenen Rechte zur weitgehenden Selbstverwaltung freiwillig aufgab. Schon im Dezember 1933, noch bevor die Reichsregierung mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ die bisherigen föderalen Strukturen auflöste und die Gleichschaltung der Länder der Reiches und preußischen Provinzen verfügte, übertrugen die Vertreter der brandenburgischen Kreise und Gemeinden ihre bisherigen Befugnisse auf den vom preußischen Ministerpräsidenten Göring eingesetzten Oberpräsidenten Wilhelm Kube. Als Gauleiter der NSDAP in der Kurmark vereinte der im berühmten Grauen Kloster von Berlin examinierte und in der Friedrich-Wilhelms-Universität gescheiterte Geschichtsstudent damit in seiner Person das höchste Partei- und Staatsamt Brandenburgs.
Anders als in Berlin verlief auch die Übernahme der Macht auf den unterschiedlichen Ebenen staatlicher Verwaltung mit wenigen Ausnahmen relativ reibungslos. Lediglich einige sozialdemokratische Bürgermeister wurden, wie in Großbeeren und in Rossow bei Pasewalk , durch die SA mit Gewalt aus dem Amt vertrieben. Zum Landesdirektor, dem Chef der Landesverwaltung der Provinz Brandenburg, wurde der ehemalige Landrat von Jüterborg Dietloff Hans Otto Carl von Arnim ernannt. Der ehemalige Offizier im Ersten Weltkrieg und alte Kämpfer der NSDAP, verheiratet mit Marie-Agnes von Tresckow, brauchte nur etwa zehn Prozent seiner ihm unterstellten Beamten mit Hilfe des im April 1933 erlassenen Berufsbeamtengesetzes zu ersetzen. Ein umfassenderes Personalrevirement war bei der seit Jahrzehnten von antidemokratischen Nationalkonservativen dominierten Landesverwaltung nicht erforderlich.
Dagegen wurden die stärker in der Öffentlichkeit stehenden obersten Vertreter der Bezirks-, Kreis und Kommunalverwaltungen ähnlich wie der Landesdirektor sehr schnell gegen zuverlässige Beamte ausgetauscht, wenn diese nicht selbst inzwischen in die NSDAP eingetreten waren. So erging es den beiden Regierungspräsidenten sowie den Polizeipräsidenten von Potsdam und Frankfurt/Oder, die alle durch alte Kämpfer der NSDAP ersetzt wurden. Auch der überwiegende Teil der Landräte sowie der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte wurde neu ernannt. Es lassen sich aber nicht wenige Beispiele dafür finden, dass auch solche obersten Kreis- und Kommunalbeamten zunächst im Amt blieben, die sich nicht zu den spöttisch so bezeichneten „Märzgefallenen“ zählen lassen. Ein Beispiel dafür ist der schon 1932 ernannte Landrat der Westprignitz Dr. Wilhelm von Goßler. Er fügte sich, soweit man dies aufgrund der bisher bekannten Dokumente beurteilen kann, anscheinend weitgehend bereitwillig den Anordnungen aus Potsdam und Berlin. Als Chef der örtlichen Polizei und damit auch der Hilfspolizei aus SA, SS und Stahlhelm war er verantwortlich für die nach der Machtübernahme vorgenommenen Verhaftungen der politischen Gegner Hitlers und ihre Internierung in den beiden Konzentrationslagern in Havelberg und Perleberg. Da diejenigen hohen Staatsbeamten, die die neuen Machthaber aus ihren Ämtern drängten, größtenteils in den vorgezogenen Ruhestand versetzt wurden, war offene Gewaltanwendung durch die Nationalsozialisten und ihre deutschnationalen Verbündeten nicht erforderlich. Der Machtwechsel in Brandenburg vollzog sich daher, was die oberste Gewalt in der Provinz anbelangte, weitgehend reibungslos und konfliktarm.
Die Regierungspräsidenten, Polizeipräsidenten, Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte waren in den von ihnen verwalteten Bezirken, Städten und Gemeinden vor allem für den Einsatz der Polizei zuständig. Mit dem ersten Gestapo-Gesetz vom 26. April 1933 setzte der Chef der Geheimen Staatspolizei Hermann Göring schließlich die beiden Polizeipräsidenten für die Bezirke Potsdam und Frankfurt in Personalunion auch als Leiter der Geheimen Staatspolizeistellen ein. Ihren Weisungen hatten die Kreis- und Ortspolizeibehörden Folge zu leisten. Das galt auch für die Tausenden von Mitgliedern der sogenannten Hilfspolizei, die hauptsächlich aus SA-, SS- und Stahlhelmeinheiten gebildet wurde. Mit diesem in Brandenburg relativ reibungslos durchgesetzten Personalrevirement sowie den teilweise in eigener Verantwortung durch die Provinzverwaltung getroffenen Organisationsentscheidungen befand sich innerhalb von nur wenigen Wochen und Monaten alle vollziehende Gewalt, von der Reichshauptstadt bis in das letzte Dorf Brandenburgs, in den Händen Hitlers und seiner Satrapen.
Schaut man sich das Personaltableau der neuen Staatsbeamten näher an, so fällt auf, dass das NS-Regime sich durchaus darum bemühte, Traditionslinien der Provinz Brandenburg fortzuführen. Auffallend ist vor allem der ungewöhnlich hohe Anteil von Adeligen. Viele der in Brandenburg seit Jahrhunderten bekannten Adelsfamilien und großen Gutsbesitzer boten dem NS-Regime bereitwillig ihre Unterstützung an, darunter ein Baron, drei Freiherrn, sechs Grafen. Namen wie von Jahn, von Wangenheim, von Petersdorff, von Helldorff, von Jagow, von Wedel, von Pückler, von Bülow und von Arnim tauchen immer wieder auf. Prinz August Wilhelm von Preußen, der Sohn des ehemaligen Kaisers, seit 1930 Mitglied der SA und des Horst-Wessel-Sturms, war keine Ausnahmeerscheinung, sondern spiegelte durchaus die Neigung eines großen Teils der adeligen Familien der Mark, die Weimarer Demokratie und die modernen Sozialverfassungen auch mit Gewalt und Terror hinwegfegen und die deutsche Großmachtstellung wiederherstellen zu wollen. Da ein nicht kleiner Teil des Brandenburger Adels bereits vor 1933 Mitglied in nationalsozialistischen Organisationen, vorzugsweise der, wie sie sich gern nannte, „Revolutionsarmee“ SA gewesen war, konnte die neue Regierung relativ problemlos alte und neue Eliten miteinander verschmelzen. Von einem „Missbrauch des preußischen Erbes“ durch die Nationalsozialisten, wie es gerade im heutigen Brandenburg immer wieder gerne formuliert wird, kann man zumindest bezogen auf den Prozess der Machtergreifung nicht sprechen. Das „Erbe“ wurde zumindest im Anbeginn des „Dritten Reiches“ von den „Erben“ selbst vertreten. Der „Tag von Potsdam“, an dem Hindenburg und zahlreiche prominente Repräsentanten des Kaiserreiches versuchten, den neuen Reichskanzler Adolf Hitler symbolisch in ihre Traditionslinie einzureihen, war eben keine reine Propagandainszenierung, kein gewissenloses Trugspiel der nationalsozialsozialistischen Machthaber mit der preußischen Tradition, sondern Ausdruck eines weitverbreiten Wunsches der alten zur Verschmelzung mit den neuen Eliten.
Auch in der Provinz Brandenburg begann der Terror gegen die politischen Gegner des NS-Regimes sofort nach der Machtübernahme im Januar 1933 und steigerte sich von Monat zu Monat. So stürmte die örtliche SA in Großbeeren bereits Anfang Februar 1933, also noch vor dem Reichstagsbrand, das Wohnhaus eines Angehörigen des sozialdemokratischen Reichsbanners: die SA-Männer schossen dabei mehrfach auf die Wohnung des arbeitslosen Maurers, brachen die Haustür mit der Axt auf und setzten die Wohnung in Brand. Nur notdürftig bekleidet, gelang es dem Sozialdemokraten mit seiner Frau im letzten Augenblick auf die Straße zu springen, wobei er sich schwere Beinverletzungen zuzog. Einen Monat später, Anfang März, durchsuchte – um ein weiteres Beispiel zu nennen – ein großes SA-Kommando zusammen mit Hilfspolizisten in Trupps von 10-15 Mann mehrere Wohnungen von Regimegegnern in Teltow. Sie stießen dabei Scheiben ein, demolierten Türen, gaben bis zu 60 Schüsse ab, plünderten die Wohnungen und verschleppten die Bewohner in Sturmlokale und provisorische Gefängnisse. Solche und ähnliche Gewaltakte, die die Nationalsozialisten und ihre Verbündeten nicht etwa verheimlichten, sondern unter den Augen ihrer vereinzelt sogar Beifall spendenden Anhängerschaft verübten, ereigneten sich auch an vielen anderen Orten in Brandenburg in den achtzehn Monaten der Machtergreifung.
Leider gibt es keine zuverlässigen Zahlen, die es uns ermöglichen würden, das Ausmaß des Terrors in der Provinz einschätzen zu können, sondern lediglich einige wenige Anhaltspunkte. Allein im Bereich des Regierungsbezirks Potsdam nahmen die Polizeidienststellen zwischen dem 1. März und dem 30. April 1933 mindestens 2.100 Verhaftungen vor. Weitere knapp 5.000 Verhaftungen erfolgten nach Berichten des Preußischen Innenministeriums bis zum 30. Juni 1933 in der ganzen Provinz Brandenburg, vor allem in den Landkreisen Niederbarnim, Osthavelland und Westprignitz. In den Sommermonaten danach lösten die Nationalsozialisten erneut große Verhaftungswellen aus, über deren Umfang allerdings leider keine zuverlässigen Zahlen vorliegen. Es ist wohl nicht übertrieben, wenn man annimmt, dass in etwa eine gleich große Zahl von mehreren Tausend Personen in Brandenburg bis zum 1. August 1934 von Gestapo, Polizei und Hilfspolizei in „Schutzhaft“ genommen und verschleppt wurde. Bei den Verhaftungen blieb es zumeist nicht. Die Opfer, die überwiegend aus den verschiedenen Parteien und Organisationen der Arbeiterbewegung stammten, vor allem Kommunisten, aber auch Oppositionelle aus bürgerlichen Parteien, Juden, Pfarrer und andere den Nationalsozialisten als Feinde oder Gegner bekannte Brandenburger zerrten die Nationalsozialisten in Sturmlokale und andere Versammlungsstätten, wo sie in Hinterzimmern oder Kellern gefoltert und teilweise auch ermordet wurden. Auch über die Zahl der Toten, die bereits in der Phase der Machtergreifung dem Terror der neuen Machthaber zum Opfer fielen, gibt es nur vage Schätzungen. Das 1934 in Paris erschienene, hauptsächlich von Kommunisten herausgegebene „Braunbuch“ schätzt die Anzahl der Ermordeten allein in Berlin und Brandenburg auf etwa 650 Menschen, wovon 161 namentlich bekannt sind. Nach neueren Forschungen könnten es sogar über tausend Opfer in Berlin und Brandenburg gewesen sein, die in den anderthalb Jahren der Machtergreifung erschlagen, erschossen, zu Tode getrampelt oder sonst wie zumeist grausam getötet wurden.
Die zahlreichen Sturmlokale und provisorischen Gefängnisse, in die der nationalsozialistische Mob seine politischen Gegner und Feinde häufig unter den Augen der umstehenden Passanten und der Neugierigen verschleppte, sind kaum noch bekannt. Manche sind heute immer noch bieder ausgestattete, typische Eckkneipen oder Gartenlokale, wo anscheinend niemand mehr, weder die Eigentümer noch die regelmäßig dort verkehrenden Stammgäste, zu wissen scheinen, was vor achtzig Jahren in den Hinterzimmern oder Kellern geschah. Das gilt nicht für die neun von uns in der Ausstellung ausführlich dargestellten frühen Konzentrationslager in der Provinz: in Oranienburg und im Zuchthaus Sonnenburg, in Börnicke und Meissnershof, im alten Zuchthaus Brandenburg an der Havel und in Alt Daber, in Senftenberg, Havelberg und Perleberg. Wir wissen, wo sie waren und in welchem Zeitraum sie existierten; wir können die Anzahl der Häftlinge schätzen; viele Täter sind uns namentlich bekannt genauso wie ein Teil der von ihnen ermordeten Opfer. Die schriftliche Überlieferung der Lagerverwaltungen ist zwar sehr lückenhaft, aber sie reicht aus, um, ergänzt durch die teilweise publizierten Erinnerungen der ehemaligen Inhaftierten oder die Ergebnisse staatsanwaltlicher Ermittlungen und Prozesse nach 1945, die Geschichte der frühen Konzentrationslager in Brandenburg schreiben zu können.
Gelegentlich werden die Konzentrationslager, die in der Phase der Machtergreifung entstanden, als „wilde“ Lager bezeichnet. Mit diesem Adjektiv versucht man, den Prozess ihrer Entstehung zu charakterisieren. Tatsächlich gab es keinen Erlass der neuen Hitler-Regierung oder des preußischen Ministerpräsidenten, in dem die Bildung von Konzentrationslagern angeordnet wurde. Dass man nach der Machtergreifung die politischen Gegner und alle Feinde in Konzentrationslager einsperren werde, das hatten die Nationalsozialisten schon lange vor 1933 angekündigt. Insoweit bedurfte es keines Gesetzes und keiner Anordnung der neuen Regierung. Örtliche und regionale SA-Stürme transportierten zusammen mit Polizisten und Hilfspolizisten spontan und ohne lange zu fragen die von ihnen Verhafteten in bereits existierende, aber zumeist leer stehende Gebäude, in ehemalige Gefängnisse und Fabriken, in Schulen und Kasernen, Jugendherbergen oder Heilstätten. Eine funktionierende Infrastruktur mit Toiletten, Waschgelegenheiten, fließendem Wasser, Betten oder sonstigen Einrichtungsgegenständen darin war nicht notwendig. Die Primitivität der Unterbringung war eher erwünscht. Die KZ-Häftlinge wurden dazu gezwungen, die Infrastruktur ihrer Lager selbst aufzubauen und die Lagerverwaltungen lobten sich danach in der Öffentlichkeit für ihre angeblich konstruktive und erzieherische Aufbauarbeit. Allerdings waren die zuständigen Polizeibehörden, die Regierungs- und Polizeipräsidenten, die Landräte und Oberbürgermeister sowie in der Regel auch die Kommunalverwaltungen nicht nur informiert, sondern wirkten bei der Einrichtung der Konzentrationslager aktiv mit. Außerdem nutzten sie die Zwangsarbeit der KZ-Häftlinge, um kommunale Arbeiten zu erledigen. Unter den Augen der Bevölkerung legten die sichtlich von ihrer Haft gezeichneten, vielen Passanten persönlich bekannten Häftlinge Fahrradwege an, entkrauteten Seen, legten Sumpfgebiete trocken und verschönerten das Stadtbild. Insoweit kann man den Gründungsprozess der ersten KZ keinesfalls als „wild“ oder „ungeordnet“ bezeichnen, sondern eher als typisch für die Dynamik des nationalsozialistischen Terrors, bei dem Initiativen „von unten“ sowie Anordnungen „von oben“, regellose Gewalt und staatliche Ordnung, Selbstermächtigung und administrativer Auftrag miteinander zusammen wirkten und um größtmögliche Radikalität und Rücksichtlosigkeit wetteiferten.
Am meisten erstaunt uns heute wohl, dass die Nationalsozialisten die Einrichtung und den Betrieb ihrer Folter- und Haftstätten nicht etwa vor der Bevölkerung zu verheimlichen, sondern im Gegenteil propagandistisch für sich auszunutzen suchten. Die öffentliche Demütigung der Opfer, die mit Fotos illustrierten Zeitungsberichte und sogar kurze Filme und Live-Reportagen aus dem KZ Oranienburg, die in Kinos gezeigt und im Rundfunk übertragen wurden, sollten nicht nur die Gegner und die mit ihnen sympathisierenden Bevölkerungsteile einschüchtern, sondern vor allem auch die Anhänger der neuen Machthaber von der historischen Größe und Bedeutung der sogenannten nationalen Revolution überzeugen. Diejenigen, die in den Euphorien des Neuanfangs befangen waren, hielten den Terror der Machtergreifung und die Opfer, die er forderte, für eine unvermeidbare Begleiterscheinung historischer Umwälzungen. „Wo gehobelt wird, da fallen Späne“ oder „die Bolschewiken an der Macht wären mit ihren Gegnern nicht anders umgesprungen“ – so lauteten die gängigsten Ausreden, wenn achselzuckend und gleichgültig Folter und Mord kommentiert wurden.
Der 21. März 1933, als in der Potsdamer Garnisonkirche begeisterte Massen den Handschlag des alten Reichspräsidenten mit dem neuen Kanzler bejubelten und als exakt zeitgleich Zeit in Oranienburg das erste Konzentrationslager in Preußen gegründet wurde, ist daher auch ein Symbol für die bereitwillige Akzeptanz des Terrors unter den Anhängern der neuen Koalitionsregierung. In der Potsdamer Nikolaikirche, nur ein paar hundert Meter von der Garnisonkirche entfernt, sagte fast zur gleichen Zeit Generalsuperintendent Otto Dibelius in seiner Predigt vor den evangelischen Reichstagsabgeordneten: „Ein neuer Anfang staatlicher Geschichte steht immer irgendwie im Zeichen der Gewalt.“ „Wir haben von Dr. Luther“, so führte der spätere Ratsvorsitzende der EKD und Bischof von Berlin, der sich später der Bekennenden Kirche anschloss, weiter aus, „gelernt, dass die Kirche der rechtmäßig staatlichen Gewalt nicht in den Arm fallen darf, wenn sie tut, wozu sie berufen ist.“
Das KZ Oranienburg wurde nach der Ermordung der obersten SA-Führung im Juli 1934 von der SS übernommen. Es war das letzte der frühen Konzentrationslager in Brandenburg, das Ministerpräsident Göring als Chef der Gestapo mit der Unterstützung bewaffneter Polizeieinheiten auflösen ließ. Die Häftlinge wurden, soweit nicht entlassen, auf andere größere Lager vor allem in Thüringen und Sachsen verteilt. Noch kurz vor ihrem Abtransport ermordeten die neuen KZ-Wächter den anarchistischen Dichter Erich Mühsam. Der Anfang Mai 1934 ernannte „Inspekteur der Konzentrationslager und Führer der Totenkopfwachverbände“, Theodor Eicke, hatte inzwischen damit begonnen, im Auftrag des „Reichsführers SS“ Heinrich Himmler das gesamte KZ-System zu reorganisieren. An den Zuständen in den Lagern änderte er wenig; er systematisierte in erster Linie die Gewalt, deren Strukturen und Methoden aber schon in den frühen Lagern entwickelt und eingeübt worden waren. Kaum zwei Jahre später mussten Häftlinge aus den Lagern Esterwegen und Berlin-Columbia, aus der Lichtenburg und der Sachsenburg den ersten riesigen KZ-Komplex in den märkischen Kiefernwald hinein bauen. Das von Himmler und Eicke als „modernes und vollkommen neuzeitliches“ Konzentrationslager bezeichnete KZ Sachsenhausen ließ Eicke am Standrand von Oranienburg errichten, nur wenige Kilometer vom Standort des ersten preußischen Konzentrationslagers entfernt. Die Akzeptanz und das Verständnis, die ein Großteil der Anhänger des „Dritten Reiches“ den Konzentrationslagern in der Phase der Machtergreifung entgegenbracht hatten, erleichterten ihm dabei seine Aufgabe. Denn inzwischen hatten sich viele an die Gewalt und den Terror, an Folter und Mord und damit an die Einrichtung von Konzentrationslagern als hinzunehmender wenn nicht sogar zu akzeptierender oder zu begrüßender, unverzichtbarer Bestandteil der NS-Diktatur gewöhnt.
Ich möchte meine Einführungsrede nicht schließen, ohne all denen ganz herzlich zu danken, die die Eröffnung unserer Wanderausstellung hier im Landtag Brandenburg ermöglicht haben. Mein Dank gilt insbesondere dem Präsidium des Landtages sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, mit denen die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten seit vielen Jahren gut und vertrauensvoll zusammenarbeitet. Ein weiteres Beispiel dafür ist der Tag der Opfer des Nationalsozialismus, den der Landtag mit der Gedenkstätte Sachsenhausen zusammen am authentischen Ort ausrichtet. Zu dieser gemeinsamen Gedenkveranstaltung am 27. Januar, also genau in einer Woche, darf ich Sie daher schon jetzt ganz herzlich einladen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.