Sitzung der SPD-Landtagsfraktion am 22. Mai 2018: Thesen zur Entwicklung der deutschen Erinnerungskultur nach der deutschen Einheit

Landtag Brandenburg

SPD-Fraktion

  1. Mai 2018

 

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Dr. Gutheil,

sehr geehrter Herr Bischof,

lieber Herr Lüttmann,

sehr geehrte Landtagsabgeordnete,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

ganz herzlich möchte ich mich zunächst für Ihre Einladung bedanken, der ich natürlich sehr gerne gefolgt bin. […] Ich konnte mich auch auf manch gute bis freundschaftliche Verbindungen zu Sozialdemokraten in Brandenburg stützen. Namentlich will ich heute nur Ihren leider viel zu früh verstorbenen Fraktionsvorsitzenden und langjährigen Generalsekretär Klaus Ness nennen. Nicht nur Ness, sondern auch viele andere Sozialdemokraten bis hin zu den Ministerpräsidenten Stolpe, Platzeck und natürlich auch Woidke waren für mich stets ansprechbar und hatten ein offenes Ohr für die Belange der Gedenkstättenstiftung.  Das war und ist nicht selbstverständlich und wurde daher von mir immer dankbar als ein Zeichen besonderer Verbundenheit der Sozialdemokratie mit den authentischen Orten des NS-Terrors sowie des SED-Unrechts angesehen.  Insoweit freue ich mich darüber, Ihnen meinen großen Dank für diese langjährige Unterstützung auch persönlich aussprechen zu können.

Ich bin von Ihrem Referenten Dr. Bengtson-Krallert darum gebeten worden, Ihnen eine Bilanz und ein Resumée der 25 Jahre meiner Tätigkeit als Gedenkstättenleiter und Stiftungsdirektor vorzutragen. Auch wenn Ihr Referent zur nachhaltigen Unterstützung seiner Bitte geschickt darauf hinweist, dass er u. a. bei mir an der Freien Universität Berlin vor nicht allzu langer Zeit, also vor etwa zehn Jahren, studiert hat, so will ich mich jedoch ein Stück weit seinem Wunsch verweigern.  Die Gründe für diese kleine Widerspenstigkeit, für die ich mich bei Ihnen und bei ihm entschuldigen will, liegen weniger darin, dass ich eine solche Gesamtschau in der mir zur Verfügung stehenden Zeit nicht leisten kann. Vielmehr will ich als Historiker, der sich der Relativität von Urteilen auf dem Hintergrund der unterschiedlichen Zeitläufe sehr bewusst ist, die Bewertung solcher Bilanzen gerne anderen Experten überlassen. Anstatt dessen möchte ich Ihnen lieber einige Thesen dazu vortragen, wie es zu dem zweifellos gravierenden Paradigmenwechsel in der Erinnerungskultur Deutschlands nach der deutschen Einheit gekommen ist und was die wichtigsten Elemente dieses, wie ich meine überaus erfolgreichen Wandels gewesen sind. Auf dem Hintergrund eines Rückblicks auf die vergangenen 25 Jahre der Entwicklung lassen sich dann vielleicht auch einige Hinweise für künftige Herausforderungen gewinnen, entsprechend der von mir persönlich geschätzten Devise „Die Historiker sind unter den Akademikern die Krebse, sie schreiten rückwärts vorwärts.“

Dazu möchte ich Sie zunächst mit dem Hinweis auf wenige Skandale und Vorkommnisse zurückversetzen in die zugleich hoffnungsvolle wie stürmische Zeit des Aufbruchs und des Neubeginns, die wir, die wir inzwischen selbst Zeitzeugen dieser  unzweifelhaft historischen Phase des Zusammenbruchs sowie des Zusammenwachsens gleichermaßen waren, möglicherweise teilweise bereits vergessen haben. Aus der Fülle der international Aufsehen erregenden Ereignisse, die in den frühen neunziger Jahren, in der Zeit der Neugründung der Bundesrepublik und Europas auch auf die Brandenburger Gedenkstätten einstürzten, will ich nur drei nennen.  Sie werfen gleichwohl scharfe Schlaglichter auf die große politische Brisanz der damaligen Herausforderungen: Der sogenannte Supermarktskandal in Fürstenberg, als die Häftlingsverbände gegen eine vermeintliche kommerzielle Überformung des Gedenkenstättengeländes protestierten, erschien vielen als Menetekel eines vereinten Deutschlands, das die Last der Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen endgültig abwirft und hinter sich lässt. Etwa zur gleichen Zeit deckten Einheiten der Bundeswehr in der unmittelbaren Umgebung der Gedenkstätten Sachsenhausen die Massengräber der Opfer der in der DDR tabuisierten sowjetischen Speziallager auf. In der daraufhin heftig entbrannten Debatte über die historische Bewertung und Einordnung der Speziallager öffneten sich die schroffen Fronten und tiefen Gräben  des Kalten Krieges wieder, was vereinzelt in den Gedenkstätten Sachsenhausen und später in der Potsdamer Leistikowstraße sogar zu tätlichen Angriffen führte. Schließlich zündeten Rechtsextremisten im Herbst 1992 die sogenannten jüdischen Baracken in Sachsenhausen an. Der Brand, der nur Teil einer davor und danach sich unheilvoll und schnell ausbreitenden antisemitischen und rassistischen Anschlagswelle mit zahlreichen Opfern vor allem unter Minderheiten sowie Ausländern war, wurde allgemein als ein Fanal empfunden. Quo vadis vereintes Deutschland? – diese Frage stellten sich damals mit Sorge oder sogar Angst viele Menschen nicht nur in der Bundesrepublik, sondern wohl auch in einem großen Teil Europas und der Welt.

Die Gedenkstätten waren kein unwichtiger Teil dieses innen- und außenpolitischen, teilweise krisenhaft verlaufenden Umorientierungs- und Neuordnungsprozesses. Aus den marginalisierten Nischen alternativer und regional beschränkter Gedenkkultur in der Bundesrepublik einerseits und den monumentalisierten Tempeln des Antifaschismus in der DDR andererseits wurden sie in die Arenen geschichtspolitischer Deutungskämpfe der sogenannten Berliner Republik hineingeworfen. Die Politik mit der Geschichte erlebte in dieser Zeit der Neuorientierung einen gewaltigen Aufschwung, wie in einer historischen Phase, in der sich Staaten und Nationen umstrukturierten oder sogar neu bildeten, kaum anders zu erwarten war. Dieser Prozess hat Höhen und Tiefen erlebt. Gerade im Moment erleben wir, wie an vermeintlich sicheren historischen Fundamenten des Selbstverständnisses der Bundesrepublik ebenso wie Europas wieder kräftig gerüttelt wird.

Nichts weniger als ein Paradigmenwechsel in der deutschen Erinnerungskultur war erforderlich, wenn sich die Gedenkstätten in diesem außerordentlich emotionalisierten und geschichtspolitisch aufgeladenen Prozess der  Neugründung der Bundesrepublik behaupten wollten. Dabei standen die Gedenkstätten Buchenwald und Sachsenhausen vor allem aufgrund ihrer dreifachen Vergangenheit, als nationalsozialistische Konzentrationslager, als sowjetische Speziallager und als große Nationale Mahn- und Gedenkstätten der DDR, im Brennpunkt der erinnerungspolitischen Auseinandersetzungen, die nicht nur in den Medien und zwischen den Opferverbänden, sondern auch im Deutschen Bundestag sowie in den Länderparlamenten  mehrfach, ausführlich und nicht selten polemisch geführt wurden. Dem Land Brandenburg kommt der Verdienst zu, schon sehr bald nach der deutschen Einheit erkannt zu haben, dass ein solcher Paradigmenwechsel eines offenen Diskurses zwischen Politik und Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Gedenkstättenexperten sowie Medien und Opfer- bzw. Interessenverbänden bedarf. Mit der Einsetzung einer Expertenkommission, die auf dem Hintergrund einer sorgfältigen Betrachtung und Analyse des status quo nicht nur Empfehlungen zur Neukonzeption und Neugestaltung der großen Gedenkstätten erarbeitete und zur Diskussion stellte, sondern auch entscheidende Organisationsprinzipien einer zu errichtenden selbständigen, öffentlich rechtlichen Gedenkstättenstiftung entwickelte,  übernahm Brandenburg eine Pionierrolle. Diesem Vorbild folgten bald schon andere Bundesländer – sogar der Freistaat Bayern –  und auch die Empfehlungen einer Bundestagsenquetekommission sowie die 2009 erarbeitete und seitdem immer wieder bestätigte Gedenkstättenkonzeption des Bundes wurden von den in Brandenburg entwickelten und vorgelegten Empfehlungen stark beeinflusst.

Nach Jahren teilweise heftiger Auseinandersetzungen um die Inhalte des Gedenkens, nach Jahren immer wieder mit mehr oder weniger Nachdruck  erhobener Forderungen und Bitten um eine dringend erforderliche bessere Finanzausstattung der Stiftung, nach  Jahren der Neukonzeption, Neugestaltung, Sanierung und Sicherung der Gedenkstätten, nach Jahren des Forschens, des Sammelns, des Publizierens und des Ausstellens, nach Jahren stark wachsender Besucherzahlen und Betreuungsanfragen sowie nach Jahren gemeinsamen Gedenkens mit den überlebenden Opfern und deren Angehörigen dürfen wir, rückblickend betrachtet, es m. E. wagen zu formulieren: Was Willy Brandt als einen Prozess des „Zusammenwachsens was zusammengehört“ proklamierte, das scheint mir in den Gedenkstätten allen vergangenen und gegenwärtigen Konflikten und Problemlagen zum Trotz, beispielhaft gelungen zu sein. Was waren die wichtigsten Gründe für diesen am Beginn der deutschen Einheit nicht zu erwartenden Erfolg?

  1. Der in der bundesdeutschen Politik nach 1990 vollzogene erinnerungspolitische Paradigmenwechsel war neben dem Kampf der breiten zivilgesellschaftlichen, die Gedenkstätten in der alten Bundesrepublik tragenden Bewegungen und Initiativen vor allem außenpolitischen Erwägungen geschuldet.

Die erwünschte Rückkehr Deutschlands als gleichberechtigter Staat in den Kreis der Nationen schien ohne die Etablierung einer starken und dauerhaften Erinnerungskultur an die NS-Verbrechen nicht möglich. Allerdings dauerte dieser immer wieder intensiv und öffentlich diskutierte Umdenkungsprozess mindestens ca. zehn Jahre. Insoweit muss man sich bewusst machen, dass diejenigen, die in Deutschland ganz wesentliche Grundsätze der Erinnerungskultur in Frage stellen, auch unser Verhältnis zu den europäischen Nachbarstaaten wieder in Unsicherheiten stürzen. Dies mag sogar von manchen intendiert sein. Umgekehrt allerdings muss die Erinnerungskultur in Deutschland eine selbstkritische bleiben, gerade auch im Hinblick auf ihren schwierigen Entstehungsprozess. Denn während in der alten Bundesrepublik Gedenkstätten bis zur deutschen Einheit marginalisiert waren, ist die Erinnerung an die NS-Verbrechen von der DDR zur Legitimierung ihres eigenen staatlichen Unrechtsystems instrumentalisiert worden. Jeder Form von neuem Erinnerungsstolz muss daher mit Verweis auf diesen schwierigen Entstehungsprozess entgegen getreten werden. Eine außenpolitische Instrumentalisierung der Erinnerungskultur zur Legitimation einer neuen Funktion der Bundesrepublik als Hegomon in Europa gar, wie sie z. B. der Berliner Politikwissenschaftler und Berater der Bundeskanzlerin Herbert Münkler betreibt, widerspricht ganz und gar dem Auftrag der Gedenkstätten und dem Geist der Erinnerung an den NS-Terror. Gedenkstätten sind daher aufgerufen, ihren eigenen Entstehungsprozess immer wieder selbstkritisch zu hinterfragen. Sachsenhausen hat als erste große KZ-Gedenkstätte schon 1996 im Rahmen einer Publikation sowie einer großen permanenten Ausstellung, ihre Geschichte als Mahn- und Gedenkstätte der DDR kritisch hinterfragt und dargestellt. Es ist jetzt an der Zeit, auch den 25-jährigen Prozess der Neukonzeption. Neugestaltung und Sanierung der Gedenkstätten seit der deutschen Einheit zum Gegenstand von verschiedenen Darstellungen zu machen. Ich werde demnächst eine umfangreiche Publikation der Stiftung herausgeben, in der es hauptsächlich um das Baugeschehen dieser 25 Jahre geht. Darin werden Konzepte, architektonische Lösungen und finanzielle Bilanzen der baulichen Investitionen präsentiert. Das spiegelt aber nur einen, wenn auch sehr wichtigen Teil unserer Tätigkeit in den Einrichtungen der Stiftung. Mindestens genauso wichtig scheint es mir zu sein, über die bisherigen Formen des Gedenkens, der Darstellungen in Ausstellungen und Museen sowie der pädagogischen Vermittlung auf dem Hintergrund von rückblickenden Betrachtungen nachzudenken, damit die Gedenkstätten sich stets der Historizität ihrer Einrichtungen und Aufgaben bewusst und so neuen Entwicklungen gegenüber offen bleiben.

 

  1. Der Prozess der Neukonstituierung einer Erinnerungskultur, die breite Bevölkerungskreise diskursiv mit einbezieht, ohne ihre Inhalte so wie in der DDR von oben herab zu dekretieren, brauchte eine neue Form, in der öffentlich-rechtliche Finanzierung einerseits und inhaltliche Autonomie andererseits juristisch möglichst weitgehend gesichert werden können. Der Vorschlag der von der Landesregierung Brandenburg 1991 eingesetzten Expertenkommission zur Bildung einer von ministeriellen Anweisungen unabhängigen, selbständigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung setzte auch in dieser Hinsicht Maßstäbe. Im Rückblick zeigt sich allerdings, dass dieses Verhältnis von inhaltlicher Autonomie einerseits und finanzieller sowie administrativer Abhängigkeit andererseits sehr sensibel ist und von den verschiedenen Akteuren unterschiedlich interpretiert wird. Mehrfach hat es in den ergangenen 25 Jahren  teils misslungene, teils gelungene Versuche gegeben – und es gibt sie natürlich noch – geschichtspolitische, gar tagespolitische Prinzipien den Gedenkstätten mit unterschiedlichen Mitteln und in unterschiedlichen Formen aufzudrängen. Als ein Beispiel will ich die schwierige Diskussion in Brandenburg um die Gesetzesvorlager zur Einsetzung einer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur nennen. In den damaligen Diskussionen und Anhörungen, die in einem engen Zusammenhang mit den vehementen Protesten im Umfeld der Konstituierung der ersten rot-roten Koalition 2009 standen, wurden die Gedenkstätten der Stiftung öffentlich mit nachweisbar falschen und polemischen Beschuldigungen überzogen, ohne dass wir uns hinreichend dagegen zur Wehr setzen konnten. Ein nicht kleiner Teil der Politik, auch in der Sozialdemokratie, war geneigt, diesen teilweise unsinnigen Vorwürfen zu folgen, da sie von Opferverbänden bzw. Zeitzeugen erhoben wurden, deren scheinbare Autorität in historischen Fragen nicht hinterfragt werden durfte.  Sogar der seit den siebziger Jahren als Grundlage einer pluralistischen historischen Bildung allgemein und gesamtgesellschaftlich anerkannte „Beutelsbacher Konsens“  wurde von einer Mehrheit der zum Teil prominenten Mitglieder der damals eingesetzten Enquete-Kommission als Werterelativismus kritisiert und verworfen. Insbesondere die Leitungen der Gedenkstätten Potsdam-Leistikowstraße sowie Sachsenhausen wurden heftig bedrängt, ihre wissenschaftlich ausgewiesenen historischen Darstellungen im Dienste einer Parteinahme für die Verbände von Opfern kommunistischer Gewaltherrschaft  zu korrigieren und an deren Interpretation der Geschichte anzupassen.

 

Es ist wohl zum Teil unserem heftigen Widerstand gegen solche von Politik und Verwaltung immer wieder versuchten inhaltlichen Einflussnahmen auf die Arbeit der Gedenkstätten zu verdanken, dass ich in vielen rückblickenden Würdigungen meiner Tätigkeit, für die ich dankbar bin, häufig den Begriff des „streitbaren Historikers“ finde. Erst kürzlich hat der Vertreter des Kulturministeriums im Rahmen meiner persönlich organisierten Abschiedsfeier gemeint, er müsse in seiner Rede besonders hervorheben, dass der Umgang mit mir nicht immer einfach gewesen sei. Das kann und will ich nicht abstreiten, gilt aber vice versa mindestens in gleichem Maße.  Aber wenn  aus dieser Kritik der Wunsch von Politik und Verwaltung abgeleitet wird, dass der künftige Direktor leichter lenkbar sein sollte, dann kann ich nur davor warnen. Geschichtspolitische Lenkbarkeit ist der beste Weg in die staatliche Ritualisierung der Gedenkstätten und damit in ihre   Monumentalisierung und Wirkungslosigkeit als Einrichtungen einer kritischen historisch-politischen Bildung. Diese aber wird im Sinne einer lebendigen Demokratie gerade heute unbedingt gebraucht. Schließlich begeben sich Politik und Verwaltung, wenn sie sich zur Parteinahme für die eine oder andere Position hinreißen lassen und versuchen, diese durchzusetzen, auch in den nicht seltenen Konflikt zwischen die unterschiedliche Konzepte und Interessen vertretenden Gruppen. Durch den Respekt vor der inhaltlichen Autonomie der Stiftung und das Vertrauen in den pluralen Diskurs zwischen den Beratungsgremien, internationaler Beirat und Fachkommission, einerseits und den wissenschaftlichen Leitungen der Gedenkstättenstiftung andererseits schützen sich Politik und Verwaltung davor, in geschichtspolitische Kontroversen, die ein erhebliches malignes Potential beinhalten, einbezogen zu werden. In unserer Mediengesellschaft kann dies nicht bedeutungslos sein. Wir erleben gerade in den Einrichtungen der Stiftung, wie die gegenwärtige konservative polnische Regierung das von ihr präferierte nationalgeschichtliche Narrativ der Deutung des historischen Geschehens an den historischen Orten uns überzustülpen versucht.  Die politische Verteidigung der inhaltlichen Autonomie der Stiftung und der Freiheit ihres wissenschaftlich fundierten und pluralen Diskurses zwischen den unterschiedlichen Gruppen der Betroffenen und Wissenschaftsrichtungen  ist gerade in solchen Konflikten sinnvoller als eine von makropolitischen und außenpolitischen Erwägungen bestimmte direkte Einflussnahme , gleichgültig in welche Richtung sie sich bewegt.

 

  1. Die Gedenkstätten mussten sich nach der deutschen Einheit als Einrichtungen neu aufstellen,  nicht mehr nur als Orte des Trauerns, des staatlich-ritualisierten Gedenkens oder ausschließlich als Orte historisch-politischer Bildung für gesellschaftliche Minderheiten. Sie waren dem grundsätzlichen Wandel, der nicht zuletzt durch das absehbare Ende der Zeitzeugenschaft  forciert wurde, nur gewachsen, wenn sie sich zu modernen zeithistorischen Museen mit besonderen humanitären und bildungspolitischen Aufgaben emanzipierten. Sachsenhausen war wohl die erste große KZ-Gedenkstätte, die sich bereits am 2. Januar 1993 durch ihre Umbenennung in Gedenkstätte und Museum auf dieses Modell festlegte. „Überhaupt glaube ich“, so heißt es in meiner damaligen Antrittsrede noch vor der der Gründung der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, „dass sich die Aufgabenstellung der Gedenkstätten bei allen auch weiterhin geltenden Unterschieden immer stärker denen der historischen Museen, speziell zeitgeschichtlicher Museen, wie etwa das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn, annähern wird. Von diesen können die Gedenkstätten viel gerade im Hinblick auf Professionalisierung und Organisation lernen.“

 

Dieser Emanzipationsprozess der Gedenkstätten vollzog sich vor allem in den neunziger Jahren. Etwa seit der Jahrtausendwende erlahmt er zusehends. Von einem Aufholungs- und Gleichstellungsprozess kann nicht mehr die Rede sein, wenn bei einer Steigerung der Besucherzahlen in Sachsenhausen von 1992 bis heute um ca. 400 Prozent eine einzige zusätzliche Pädagogenstelle eingerichtet werden konnte. Nach wie vor scheint die historisch-politische Bildung in den Gedenkstätten nicht die gleiche Wertschätzung zu erfahren wie an anderen vergleichbaren großen Einrichtungen. In dieser Situation, in der wir nicht einmal die Hälfte aller Nachfragen von Besuchern erfüllen können, den verpflichtenden Besuch von Gedenkstätten anzuregen, ist praxisfern. Indem man dort, wo nachweisbar die Nachfrage nach historisch-politischer Bildung groß ist, an veralteten Stellenplänen festhält, vergibt man sich auch einer großen Chance, die gerade angesichts der Rechtsentwicklung in Deutschland und in Europa nicht verpasst werden sollte.

 

  1. Der Paradigmenwechsel, der nach der deutschen Einheit alle Aufgabenfelder und Bereiche der Gedenkstätten erfasste, sollte sich nicht allein als administrativer, sondern als gesamtgesellschaftlicher Prozess vollziehen. Die breite Verankerung der Gedenkstätten vor allem in den Verbänden der Opfer und ihrer Angehörigen, in der Wissenschaft ebenso wie in den Parlamenten, in Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereinen, Interessenverbänden und in staatlichen Institutionen – nur dadurch war eine große Teile der Gesellschaft umfassende Akzeptanz für die als notwendig erachteten und auch in der Zukunft nicht geringen dauerhaften finanziellen Aufwendungen zu erreichen. Doch die zivilgesellschaftliche Unterstützung der Gedenkstätten ist nach dem Ende der Zeitzeugenschaft nicht mehr einfach herzustellen. Insbesondere die Einbindung der historischen Orte in einen internationalen Diskurs wird immer schwieriger, zumal die persönlichen Kontakte zu den Nachfahren der Opfer in Ost- und Mittelosteuropa fast vollständig abgerissen sind. Dabei sind die Orte der NS-Verbrechen und des kommunistischen Unrechts in der europäischen Erinnerungskultur von großer nach wie vor aktueller Bedeutung. Denn nicht nur die Kriegs- sondern auch die Nachkriegsgeschichte verbindet sie mit diesen historischen Orten in der Entwicklung vieler Staaten. Die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen sowie die Gründung der Europäischen Union waren  bekanntlich unmittelbare Folgen der historischen Erfahrungen von Krieg und Völkermord, auch wenn das über dem Streit um Schweinepreise, wie der österreichische Schriftsteller Robert Menasse in seinem tollen Roman „Die Hauptstadt“   ausführlich schildert, offenbar vergessen zu sein scheint. An der Aufrechterhaltung der internationalen zivilgesellschaftlichen Vernetzung der Gedenkstätten müssen wir daher ein großes politisches Eigeninteresse haben, dem relativ kleine finanzielle Aufwendungen nicht entgegenstehen dürfen. Als ein Vorbild will ich die israelische Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem nennen. Sie unterstützt auch finanziell den Aufbau von Freundeskreisen in vielen Ländern der Welt und festigt so die internationalen Kontakte. Auch Sachsenhausen hat seit 1998 einen solchen internationalen Förderverein, dessen Wirkungskreis aber aufgrund einer ganz überwiegend ehrenamtlich geleisteten Arbeit zwar beeindruckend aber auch begrenzt ist.

 

Schluss

Wenn wir nun resümierend zurückschauen und uns noch einmal diesen umfassenden Prozess der Neukonzeption, Neugestaltung und Sanierung der Gedenkstätten in den vergangenen 25 Jahren  vor Augen führen und ihn zusammenfassend als insgesamt erfolgreich charakterisieren, so heißt das nicht, dass nun alle genannten Herausforderungen erfüllt und alle Aufgaben erledigt sind. Das wäre mehr als naiv: Denn die Beibehaltung einer lebendigen Erinnerungskultur, die nicht in Ritualisierung erstarrt, die sich in aktuelle gesellschaftliche Debatten einmischt, die ständig ihre Fragestellungen, ihre pädagogischen Konzepte und ihre Darstellungsformen den Zeitläufen anpasst, die den Versuchen der Instrumentalisierung von Teilen der Politik und des Staates ebenso Widerstand entgegensetzt wie der Indienstnahme durch Interessengruppen, die Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit durch eine intensive und kreative historisch politische Bildung die Grundlagen zu entziehen versucht und die das Andenken an die Opfer weiter pflegt sowie die Zeugnisse und Denkmale bewahrt – eine solche lebendige Erinnerungskultur braucht nicht nur das Engagement aus  der Zivilgesellschaft, sondern vor allem rechtlich selbständige Gedenkstätten, die als zeithistorische Museen mit besonderen humanitären und bildungspolitischen Aufgaben in Politik und Gesellschaft auf Dauer hineinwirken wollen und können.